48-jähriger Luzerner steht vor dem Kriminalgericht

Familienvater zwackt 90’000 Franken vom Firmengeld ab

Bezirksgericht Willisau, Symbolbild, Gericht (Symbolbild: zvg)

Er schaufelte mehrfach Geld im fünfstelligen Bereich von seiner Luzerner Firma auf sein privates Konto. Nun verurteilt das Kriminalgericht in Luzern den 48-Jährigen zu einer saftigen Geldbusse.

Ein 48-jähriger Luzerner musste sich vergangenen Oktober wegen mehrfachen Betruges, ungetreuer Geschäftsbesorgungen und Urkundenfälschung vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten. Der Angeklagte war Geschäftsführer einer Luzerner Architekturfirma. Seine Firma entliess den Familienvater jedoch, als die Sache ans Licht kam und erhob anschliessend Anklage.

Grund: Der gelernte Schreiber habe absichtlich versucht, in Absprache mit Verbündeten anderer Firmen, Firmengelder auf sein eigenes Konto fliessen zu lassen. So heisst es in der Anklageschrift vom vergangenen Oktober.

90’000 Franken vom Firmenkonto abgezwackt

Hierfür hat der Angeklagte viermal mit einem Verbündeten Rechnungen über seine Firma verbuchen lassen, obwohl dafür keine Leistung erbracht worden war. Die Beträge von bis zu 32’000 Franken wurden meist aufs Konto der anderen Firma überwiesen, die zu einem späteren Zeitpunkt den Betrag anschliessend aufs Privatkonto des Angeklagten zurücküberwiesen. Es handelt sich um einen Geldbetrag von insgesamt rund 90’000 Franken.

So hob der Beschuldigte bei einer der Transaktionen von rund 25’000 Franken das Geld unmittelbar von seinem Privatkonto ab und übergab das Geld dem Komplizen der anderen Firma. Damit habe er ihm aus der Patsche helfen wollen, verteidigte sich der Beschuldigte während des Untersuchungsverfahrens. Das Geld habe er der Firma zurückzahlen wollen. Wie und wann wusste er jedoch nicht.

Im Ermittlungsverfahren wurden auch Strafverfahren gegen die vier weiteren involvierte Personen eröffnet. Davon wurde einer freigesprochen, die restlichen wurden wegen Urkundenfälschung oder Betrug angeklagt und teilweise verurteilt. Wie genau diese unrechten Transaktionen aufgeflogen sind, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Beschuldigter verneint eigene Bereicherung

Der Beschuldigte gesteht vor Gericht zwar die einzelnen Sachverhalte, meinte jedoch, dass er vorgehabt habe, die verrechneten Leistungen sämtlicher involvierter Firmen zu einem späteren Zeitpunkt einzufordern. Er bestritt jegliche kriminellen Absichten und beteuert, er habe sich nicht privat bereichern wollen. Er betonte dabei mehrfach, dass er der eigenen Firma nicht schaden wollte. Ausserdem sagt der 48-Jährige, es sei durchaus üblich, Rechnungen auszustellen, für die noch keine Leistungen erfolgt seien.

Der Staatsanwalt hielt diese schlichtenden Aussagen für unglaubhaft. Immerhin arbeite der Angeklagte schon seit Jahren in der Branche. Dem Staatsanwalt schien deshalb unwahrscheinlich, dass dieser vermehrt Rechnungen ausstellte, obwohl die Transaktionen eigentlich als Vorauszahlung hätten abgebucht werden müssen.

Geldstrafe von über 100’000 Franken

Der Vater von zwei Töchtern wurde für seine Vergehen mit einer Geldstrafe von über 100’000 Franken verurteilt. Diese Busse und die Gerichtskosten müssen vom gebürtigen Berner übernommen werden. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da der Verteidiger Berufung einlegte.

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