1,5 Promille im Blut

Familienvater fuhr betrunken nach Zug – mit zwei Kindern auf dem Rücksitz

Die Zuger Polizei hat einen Blaufahrer erwischt, der mit seiner Familie unterwegs war. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Die Zuger Polizei hat im Mai einen sichtlich betrunkenen Mann erwischt, der als Begleiter einer Lernfahrt auf dem Beifahrersitz sass. Bei der Kontrolle zeigte sich: Beim ersten Teil der Fahrt hatte er noch selber hinter dem Steuer gesessen – obwohl seine Kinder im Wagen waren.

Positive Stimmung, soziale Aufgeschlossenheit, ein Gefühl der Überlegenheit: Alkohol kann bei gesellschaftlichen Anlässen durchaus eine anregende Wirkung haben. Die Kehrseite zeigt sich im Strassenverkehr aber sehr schnell.

Bereits bei niedriger Blutalkohol-Konzentration steigt die Risikobereitschaft. Die Folge: schnelles Fahren, aggressiver Fahrstil und Drängeln. Kein Wunder, fallen Blaufahrer dem geschulten Auge des Gesetzes in sehr vielen Fällen auf. Manchmal aber werden sie auch eher zufällig entdeckt.

Lernfahrt-Begleiter war betrunken

So dürfte es Ende Mai dieses Jahres gewesen sein. Die Zuger Polizei hielt einen Wagen an, in welchem eine junge Frau am Steuer sass. Die Frau hatte erst den Lernfahrausweis gemacht, durfte sich also nur in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers ans Lenkrad wagen.

Einen solchen hatte sie auch dabei. Ihren Ehemann nämlich. Nur zeigte sich den Polizistinnen schnell, dass dieser kein gutes Vorbild war für die Lernfahrerin. Er war nämlich sichtlich betrunken. Ein Test ergab eine Atemalkohol-Konzentration von 1,5 Promillen.

Wer so viel Alkohol getrunken hat, zeigt in der Regel – so die Lehrmeinung – bereits eine gewisse Distanzlosigkeit und ein nachlassendes Kurzzeitgedächtnis. In seltenen Fällen wurde bei diesen Werten bereits eine beginnende Unzurechnungsfähig festgestellt.

Eine Busse als Denkzettel

Jedenfalls wird es schwierig, sich in so einem Zustand eine Ausrede auszudenken. Und so kam in der Befragung rasch ans Licht, dass der Mann noch kurz zuvor selber von Menzingen nach Zug gefahren war. Erst da hatte seine Frau das Steuer übernommen. Auf dem Rücksitz hatte das Ehepaar seine beiden minderjährigen Kinder dabei.

Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann des Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie ohne Berechtigung schuldig. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 56 Tagessätzen à 60 Franken sowie einer Verbindungsbusse von 840 Franken bestraft. Hinzu kommt eine Übertretungsbusse von 600 Franken.

Wie kommt so eine Strafe zustande?

56 Tagessätze. Warum nicht gleich 60? Wie kommt eine solche «ungerade» Anzahl von Tagessätzen zustande? Dies passiert, wenn die Staatsanwaltschaft einem Täter eigentlich den bedingten Vollzug gewähren – ihm aber dennoch einen Denkzettel verpassen will.

Wird eine bedingte Geldstrafe mit einer Verbindungsbusse kombiniert, muss die Person Letztere sofort bezahlen – vorliegend 840 Franken (was 14 Tagessätzen entspricht). Der Rest wird sozusagen «zur Bewährung» ausgeschrieben. Sprich: 3'360 Franken werden nur fällig, wenn sich der Mann innerhalb von zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt.

Im konkreten Fall war der Mann nicht nur betrunken, sondern hatte auch noch eine Lernfahrerin dabei. Deshalb kommt eine zusätzliche Übertretungsbusse von 600 Franken hinzu.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Thea
    Thea, 03.01.2021, 12:58 Uhr

    «Die meisten Täter sind Schweizer»….Wenn schon nicht mehr erwähnt werden darf «mit Migrationshintergrund» wäre es begrüssenswert, eine neutrale Form für Personen zu wählen. In diesem Falle z.B. «Es sind meistens Männer über 40 Jahre alt».

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    • Profilfoto von Irene Aebi
      Irene Aebi, 03.01.2021, 13:16 Uhr

      In diesem Fall war es eine Frau, die zuvor den Platz mit ihrem Mann getauscht hat. Woher kennen Sie das Alter des Mannes? Es steht nur, dass er der Ehemann der jungen Frau war. Und zur Nationalität steht auch nichts. Ziemlich voller Vorurteile und ohne Fakten, was Sie da schreiben.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 03.01.2021, 14:07 Uhr

      Dieser Kommentar bezieht sich auf den verlinkten Artikel. Die Behauptung, dass es sich bei den meisten Blaufahrern um Männer mit Migrationshintergrund handeln soll, ist durch nichts gestützt. Die Statistik der Staatsanwaltschaft Luzern (Stand 2019) weist klar aus, dass es sich dabei um ein Delikt handelt, dass primär von Männern mit Schweizer Pass begangen wird.

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