Jetzt greift Luzerner Bezirksgericht durch

Familie Eichwäldli muss das Haus räumen

Besetzer müssen innert zehn Tagen raus: Eichwäldli-Familie muss Eichwäldli räumen. (Bild: Leserreporter)

Das Bezirksgericht Luzern hat ein Ausweisungsgesuch der Stadt Luzern gegen die Familie Eichwäldli gutgeheissen. Jetzt muss die Familie das Haus räumen. Allerdings haben die Bewohnerinnen noch die Möglichkeit, den Entscheid ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

Die Ära Eichwäldli geht zu Ende. Familie Eichwäldli muss raus! Das Bezirksgericht Luzern heisst das Ausweisungsgesuch der Stadt Luzern gegen die Familie Eichwäldli gut, schreibt das Luzerner Kantonsgericht in einer Mitteilung.

In einer Eingabe vom 8. März 2021 verlangte die Stadt Luzern als Grundeigentümerin die Ausweisung der Bewohner der Liegenschaft Eichwäldli. Mit Entscheid vom 12. Mai 2021 heisst das Bezirksgericht Luzern dieses Gesuch nun gut.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass zwischen den Parteien ein Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen wurde, der am 30. September 2020 endete. Am Ende der Gebrauchsleihe haben die Bewohner die Immobilie zu räumen und zu verlassen. Da diese Frist bereits abgelaufen ist, verlangte die Stadt Luzern zu Recht die Ausweisung der Bewohner.

Areal könnte polizeilich geräumt werden

Sie müssen die Liegenschaft Eichwäldi innert 10 Tagen räumen und verlassen, sobald der Entscheid des Bezirksgerichts rechtskräftig wird. Der vorliegende Entscheid des Bezirksgerichts kann innert 10 Tagen mit Berufung beim Kantonsgericht angefochten werden und ist daher nicht rechtskräftig.

Wenn der Entscheid rechtskräftig wird, die Familie Eichwäldli aber dennoch nicht ausszieht, kann die Stadt Luzern die Hilfe der Luzerner Polizei in Anspruch nehmen, um die Gebäude räumen zu lassen. Die Kosten der für den Polizeieinsatz müssten gemäss dem Urteil die Bewohnerinnen tragen. Sie müssten zudem mit eine Busse rechnen.

Gemäss der Luzerner Baudirektorin Manuela Jost sind nun die Bewohner am Zug. «In zehn Tagen wissen wir, ob sie den Entscheid akzeptieren. Wenn sie das Urteil nicht weiterziehen, aber auch nicht ausziehen, wird die Stadt das Areal mit Hilfe der Polizei räumen.» Wie das im Detail ablaufen soll, ist noch nicht bekannt. «Wir haben derzeit noch keinen Kontakt zur Luzerner Polizei aufgenommen, wir warten die Frist von zehn Tagen ab», sagt Jost auf Anfrage.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Stefanie Inderbitzin
    Stefanie Inderbitzin, 18.05.2021, 19:52 Uhr

    Ich staune immer wieder über den Begriff Familie Eichwäldli. Unter einer Familie stelle ich mir etwas anderes vor. Hier handelt es sich doch einfach um Schmarotzer, die die Schwächen des Systems kennen und schamlos ausnützen.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 17.05.2021, 21:46 Uhr

    …. und es geht ans kantonshericht …. und nochmals ein monat vergeht….. und wieder passiert nicht….. und sie wohnen noch im herbst dort……

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  • Profilfoto von Nachbar
    Nachbar, 17.05.2021, 11:05 Uhr

    Na dann hoffen wir mal nicht wieder auf eine Woche mit Lärmbelästigungen,und einen friedlichen Abzug der Familie Eichwäldi.
    Wenn die Wagenburg bei der Wohngenossenschaft dann noch geht kommt wieder Ruhe und Frieden ins Quartier .

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  • Profilfoto von Carlo Agrario
    Carlo Agrario, 17.05.2021, 11:02 Uhr

    Endlich geht was in dieser leidigen Angelegenheit. Gewisse Personen aus dem rotgrünen Lager haben anscheinend kein Bedürfnis die bestehenden Gesetze einzuhalten.

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