Polizei warnt vor Trickdieben

Falscher Polizist legt 88-jährige Zugerin herein – 130’000 Franken weg

Ein Trickdieb hat einer Seniorin 130’000 Franken abgeluchst. Der Mann gab sich am Telefon als Polizist aus. Die Zuger Polizei warnt vor der Betrugsmasche und rät im Zweifel nachzufragen.

Eine 88-Jährige ist Mitte September Opfer eines Trickbetrügers geworden, teilt die Zuger Polizei mit. «Ein Mann rief die Seniorin mehrfach an und gab sich als Polizist aus. Er erzählte der Dame, dass er in einem Betrugsfall ermittle und zwei Personen bereits in Haft seien. Weiter erwähnte der falsche Polizist, dass bei den beiden Tätern viele höchstpersönliche Daten wie die Bankadresse der 88-Jährigen gefunden worden seien.» Um seine Geschichte glaubhaft erscheinen zu lassen, habe der Trickbetrüger Anrufe erwähnt, bei denen niemand sich am anderen Ende der Leitung meldete.

Bei Aufklärung mithelfen

Die Seniorin hatte in den Tagen zuvor tatsächlich solche Anrufe erhalten. Der Betrüger bat die Frau, bei der Aufklärung des Betrugsfalls mitzuhelfen und drängte sie, bei ihrer Bank Geld abzuheben und zu Hause sicher aufzubewahren. Er wies das Opfer weiter an, das Geld später an einen anderen Herrn zu übergeben, was die Seniorin wenige Stunden später auch machte.

Bei der Einsatzzentrale nachfragen

«Beim vorliegenden Fall handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche. Immer wieder versuchen Betrüger auf unterschiedliche Weise auf der Strasse, an der Haustüre oder per Telefon an Wertgegenstände oder Bargeld zu kommen», schreiben die Behörden. Die Zuger Polizei verlange von den Bürgerinnen und Bürgern niemals Geld und weise diese auch nicht zu Banküberweisungen oder Bargeldzahlungen an. Im Zweifelsfall soll man nicht zögern und bei der Einsatzzentrale nachfragen (Telefon 041 728 41 41).

Die Zuger Polizei rät zu einem gesunden Misstrauen und gibt folgende Tipps: Keine Angaben zur Person oder über die Bankverbindung herausgeben; Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittellungsgebühr überweisen; Unbekannte nie in die Wohnung lassen oder Bargeld an unbekannte Personen übergeben. Nicht auf Mitteilungen von Lotteriespielen antworten, an denen man nicht teilgenommen hat.

 

 

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