Weltwoche-Vizechef Philipp Gut angeklagt

Falsche Beschuldigungen gegen Spiess-Hegglin

Dutzende, ja hunderte Artikel sind über die Zuger Sexaffäre erschienen. Die Weltwoche hat dabei die Ehre von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt, findet die Zürcher Staatsanwaltschaft. Dem Journalisten Philipp Gut droht eine Busse – schon wieder.

Die Zuger alt Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat den Weltwoche-Vize Philipp Gut wegen übler Nachrede angezeigt. Auslöser ist ein Artikel von Gut, der sich im Nachgang zur schweizweit bekannt gewordenen Zuger Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 mit dem angeblichen Verhalten der damaligen Kantonsrätin der Grünen befasste.

In der erwähnten Weltwoche-Ausgabe schrieb Gut, Spiess-Hegglins Plan sei «definitiv gescheitert, eine Betäubung durch illegale Substanzen und eine anschliessende Schändung vorzutäuschen». Er warf der Frau, die später zur Piratenpartei wechselte und inzwischen aus dem Kantonsrat zurückgetreten ist, vor, sie habe «wiederholt zu Lügen Zuflucht» genommen, wie der «Tagesanzeiger» online berichtet.

«Mit ihren falschen Anschuldigungen hat die grün-alternative Politikerin sich allerdings längst selbst in einen Teufelskreis hineinmanövriert, aus dem sie keinen anständigen Ausgang mehr findet.» Die Ermittlungsakten würden zeigen, «wie die linke Frau den rechten Mann planmässig falsch beschuldigte».

15’600 Franken Busse bedingt verlangt

Der Artikel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» verletzt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Ehre von Spiess-Hegglin. Der Artikel stelle sie in ein derart schlechtes Licht, «dass sie im Ansehen der Mitmenschen empfindlich herabgesetzt wird», heisst es in der am 20. März verfassten Anklageschrift. Philipp Gut, so der Staatsanwalt, habe um die Ehrenrührigkeit seiner Behauptungen gewusst.

Gleichzeitig sei es dem Weltwochen-Vize nicht gelungen, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen. Beantragt wird eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 130 Franken (15’600 Franken) Franken sowie eine Busse von 3’000 Franken. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung in diesem Fall gilt für Philipp Gut die Unschuldsvermutung.

Schon wieder Gut

Bereits Ende September des letzten Jahres wurde Philipp Gut unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken (23’400 Franken) sowie einer unbedingten Busse von 5’000 Franken verurteilt. Er hatte sich in einer laut Gericht «breit angelegten Kampagne» in der Weltwoche mehrfach ehrverletzend über die Professoren Philipp Sarasin und Svenja Goltermann geäussert. Er wurde zudem verpflichtet, den beiden Professoren eine Prozessentschädigung von je gut 16’000 Franken zu bezahlen.

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