Falsche Angaben bei Corona-Kreditantrag
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten bedingt verurteilt. Er hatte beim Antrag für einen Corona-Kredit falsche Angaben gemacht und mit dem Geld unter anderem private Rechnungen bei Online-Versandhändler bezahlt. «Er wusste, dass die Bank seine Angaben nicht genau überprüfen wird», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Dies habe er ausgenutzt und beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Weiter sagte die Richterin: «Mit dem Geld hat er Schulden getilgt und die Firma ausgebaut.» Dem Mann wären 36’000 Franken zugestanden. Wegen seiner falschen Angaben erhielt er aber 50’000 Franken.
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