Gutachten spricht Klartext

Fall VBL: Weshalb der Luzerner Stadtrat wohl doch in der Verantwortung steht

Die Verkehrsbetriebe Luzern stehen im Verdacht, zu viel Geld kassiert zu haben. (Bild: zvg)

Der Luzerner Stadtrat behauptet, dass er keine Verantwortung für die Geschäfte der Verkehrsbetriebe Luzern trägt, die nun zu einem Gerichtsgang geführt haben. Ein juristisches Gutachten aus Bern lässt aber keine Zweifel: Bei Mehrheitsbeteiligungen durch den Staat trägt dieser die politische Letztverantwortung und muss im Notfall eingreifen.

Egal wie der Gerichtsgang zwischen der VBL und dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgeht: Der Schlamassel ist bereits angerichtet. Im Grossen Stadtrat Luzerns beginnt nächste Woche bereits die politische Aufarbeitung dieser Eskalation. So muss der Stadtrat wahrscheinlich eine dringliche Anfrage der SP beantworten. Im Zentrum des Vorstosses steht die Frage, ob der Stadtrat den Gang vor ein Gericht gutheisst.

Indirekt wirft das natürlich die Frage auf, ob der Stadtrat diese Entwicklung nicht hätte verhindern können. Hätte, hätte, Fahrradkette, ist man versucht zu sagen. Seit Bekanntwerden dieser Affäre wäscht der Stadtrat seine Hände in Unschuld. Aus seiner Sicht liegt die unternehmerische Verantwortung allein bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VBL (zentralplus berichtete). Ein Blick nach Bern lässt jedoch einen anderen Schluss zu.

Was der Kanton Bern mit dem «Fall VBL» zu tun hat

Bern ist weniger weit von der «Causa-VBL» entfernt, als dies auf den ersten Blick den Anschein haben mag. Zur Erinnerung: Der Bund erstattete im November 2020 sowohl gegen die VBL als auch gegen die BLS (ehemals Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn) wegen angeblicher Subventionstricksereien Anzeige (zentralplus berichtete).

Im Gegensatz zur VBL ging es bei der BLS nicht um interne Zinsverrechnungen (zentralplus berichtete), sondern um Halbtax-Erlöse, die nicht in die Abgeltungsgesuche eingerechnet worden waren – dadurch hatten die BLS und die BLS-Tochter Busland überhöhte Subventionen bezogen.

Was die Situation in Bern von jener in Luzern ebenfalls unterscheidet: Das, was danach geschah. In Bern trat der damalige BLS-Chef Bernard Guillelmon zurück und die BLS und die Busland haben dem Bund und den sechs betroffenen Kantonen mittlerweile 49 Millionen Franken zurückbezahlt.

Weshalb in Bern die Politik aktiv wurde

Die BLS gehört zu 55,8 Prozent dem Kanton Bern. Auch dort wollte man deshalb wissen, ob die Regierung nicht schon früher hätte eingreifen müssen und können. Konkret war es die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates, die in Erfahrung bringen wollte, wer für Firmen, die im Mehrheitsbesitz des Kantons liegen, in letzter Instanz die Verantwortung trägt. Dafür wurde ein juristisches Gutachten beim Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Markus Müller von der Universität Bern in Auftrag gegeben.

Die GPK wollte dies wissen, weil sie in der Vergangenheit mehrmals «die zu passive Rolle des Regierungsrates» in Zusammenhang mit solchen Betrieben kritisiert hatte, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. In Luzern warf der Verkehrsverbund genau dies auch dem Stadtrat vor (zentralplus berichtete). Auch der im November 2020 zurückgetretene Verwaltungsrat um VR-Präsidentin Yvonne Hunkeler forderte vom Stadtrat, ein Machtwort zu sprechen und eine Rückzahlung der 16,7 Millionen Franken zu bewilligen (zentralplus berichtete).

Warum sich Luzerns Stadtregierung nicht in der Verantwortung sieht

Die Haltung des Luzerner Stadtrates ist hinlänglich bekannt. Man nehme in der VBL AG lediglich die Aktionärsrechte wahr und könne somit gar nicht über solche Zahlungen befinden (zentralplus berichtete). Die Position wird unter anderem von der externen Untersuchung zur «Causa VBL» gestärkt, die im November 2020 veröffentlicht wurde.

Diese kommt zum Schluss, dass die Stadt als Eignerin des Unternehmens zwar zur Aufsicht der VBL AG verpflichtet sei. Diese Aufsicht sei allerdings nur «allgemeiner Natur». Die Stadt trage somit in ihrer Eigenschaft als Aktionärin keine Verantwortung für die Geschäftstätigkeiten der VBL AG.

Warum eine Regierung eben doch in der Verantwortung steht

Dass der besagte Untersuchungsbericht den Luzerner Stadtrat entlasten würde, musste erwartet werden. Schliesslich war er ja auch vom Stadtrat in Auftrag gegeben worden. Spannender sind da die Befunde aus Bern, die zu recht eindeutigen Schlüssen kommen.

Laut dem Gutachten sei und bleibe der Berner Regierungsrat für seine Unternehmen politisch letztverantwortlich. Dies, auch wenn die «Rückbindung an die politischen Entscheidungsträger mit einer Auslagerung in eine Aktiengesellschaft gelockert» sei. Mit anderen Worten: Auch wenn der Betrieb eine selbstständige AG ist, muss die Berner Regierung für das Handeln des Unternehmens Verantwortung übernehmen.

Entscheidend: «Besteht die Gefahr, dass eine Unternehmung das Gemeinwohlziel aus den Augen verliere, sei ein Durchgreifen des Regierungsrates nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten.» Der Staat verfolge mit seiner Beteiligung jeweils ein spezifisches Interesse, das sich in erster Linie am Gemeinwohl orientiere.

Was heisst das für Luzern?

Die Ausgangslage bei VBL und BLS mögen nicht genau die gleichen sein – wie erwähnt, stehen die beiden Betriebe aus leicht unterschiedlichen Gründen mit dem Bund in Konflikt. Und während die BLS nur zur Mehrheit dem Kanton Bern gehört, ist die Stadt Luzern Alleineignerin der VBL. Die Kernaussagen des juristischen Gutachtens aus Bern müssten aber eigentlich auch in Luzern gelten.

Auch die Stadt Luzern verfolgt mit ihrer Beteiligung an der VBL ein spezifisches Ziel. Die Frage ist nun welches. Ein rein finanzielles? Die Stadt hat diesbezüglich nämlich durchaus auch von der VBL profitiert – rund 8 Millionen Franken an Dividenden flossen während der nun umstrittenen Geschäftsjahre 2010 bis 2017 in die Kasse der Stadt (zentralplus berichtete).

Was das juristische Gutachten aber klar sagt: Wenn sich der Staat derart hoch an einer Firma beteiligt, müsste das Ziel dieser Beteiligung sich «in erster Linie am Gemeinwohl» orientieren. Inwiefern ein potenziell langes und teures Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Rückzahlungsforderungen von mittlerweile über 22 Millionen Franken dem Gemeinwohl zudienlich sind, bleibt vorerst das Geheimnis des Stadtrates.

Was als Nächstes kommt

Die VBL-Saga war in den letzten Monaten immer wieder für eine Überraschung gut. Alles andere als ein Gerichtsprozess scheint derzeit aber unwahrscheinlich. Der politische Fallout nimmt derweil erst richtig Fahrt auf.

Der oben erwähnte dringliche SP-Vorstoss ist für die Sitzung des Grossen Stadtrates vom 10. Juni eingereicht worden. Noch hängig ist zudem eine von SP und SVP gemeinsam eingereichte Motion, die in Zusammenhang mit der VBL und den anderen Aktiengesellschaften im Besitz der Stadt steht. Der Stadtrat würde demnach beauftragt zu prüfen, ob die Aktiengesellschaft noch die richtige Rechtsform für VBL, Viva, EWL und das Hallenbad Luzern AG ist oder ob andere Rechtsformen allenfalls besser geeignet wären (zentralplus berichtete).

Zudem hat der Fall VBL offensichtlich auch zu einem Machtkampf um die Einflussnahme im Verkehrsverbund geführt. Die Luzerner Regierung will den Luzerner Stadtrat aus dem Verbundsrat ausschliessen (zentralplus berichtete). Der Resultate von diesem Nebenschauplatz sind noch offen, da sich die Stadt zu wehren gedenkt (zentralplus berichtete).

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Faktencheck
    Faktencheck, 06.06.2021, 11:41 Uhr

    Journalistische Sorgfalt wäre wünschenswert!
    Man kann bzw. soll die ganze Causa VBL durchaus kontrovers diskutieren und beleuchten, jedoch gilt es bei den Fakten zu bleiben – bei allen Fakten (auch die, welche einem vielleicht nicht gefallen). Es werden hier aber leider zu viele Äpfel mit Karotten verglichen.
    Guter Journalismus setzt sich kritisch mit Themen auseinander und muss nicht gefallen, sondern soll informieren. Wenn man aber Artikel mit Halbwissen, falschen Begrifflichkeiten, nicht im Kontext stehenden Sachverhalten sowie ungenannten (oder unbekannten – was für eine mangelhafte Recherchenarbeit spräche) Gegengutachten und Regierungsbeschlüssen aus Bern schreibt und daraus eine Story generiert, ist dies doch ziemlich fragwürdig. Die Frage ist erlaubt – wozu?

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    • Profilfoto von ismi
      ismi, 06.06.2021, 13:28 Uhr

      Guten Tag
      Besten Dank für Ihr Schreiben und die kritischen Anmerkungen.
      Um Ihre Kritik am Artikel besser verstehen und analysieren zu können müsste ich jedoch wissen, was genau Sie daran bemängeln. Konkret:
      – Welche Begrifflichkeiten werden falsch verwendet?
      – Welche Sachverhalte stehen nicht im Kontext?
      Bezüglich dem Gutachten: Aus dem Text geht klar hervor, dass das juristische Gutachten von Verwaltungsrechtsprofessor Markus Müller von der Universität Bern stammt. Das Gutachten – beziehungsweise die Medienmitteilung der GPK, die das Gutachten enthält – ist im Text verlinkt.
      Von Regierungsbeschlüssen aus Bern ist zudem nirgends die Rede. Es geht um einen Befund der Geschäftsprüfungskommission.
      Zur Frage wozu: Wer die Letztverantwortung für eine AG trägt, die ganz oder zur Mehrheit einer Stadt oder einem Kanton gehört, ist eine der zentralen Fragen in diesem Subventionsgelderstreit. Die Position des Luzerner Stadtrates wird im Artikel wiedergegeben. Das juristische Gutachten aus Bern kommt in dieser Grundsatzfrage jedoch zu einem anderen Schluss. Das ist durchaus relevant.

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    • Profilfoto von Jaap Super
      Jaap Super, 06.06.2021, 18:09 Uhr

      Es stellt sich die berechtigte Frage wer die Fakten checkt… Sie bestimmt nicht!

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  • Profilfoto von Jaap Super
    Jaap Super, 05.06.2021, 20:05 Uhr

    Grosse Gehälter beziehen und keine Verantwortung fürs Handeln übernehmen. Solche Leute müssen mit Freiheitsentzug und Geldstrafen bestraft werden!

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