Gegendarstellung der Zuger Ex-Politikerin

Bericht über Spiess-Hegglin: «Sonntags Zeitung» räumt Fehler nur bedingt ein

Die Zuger Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin: Ihr Verein «Netzcourage» veröffentlichte am Sonntag in der «Sonntags Zeitung» eine Gegendarstellung zur Berichterstattung des Blattes. (Bild: zvg)

Jolanda Spiess-Hegglin und ihr Verein «Netzcourage» verlangten in der «Sonntags Zeitung» die Richtigstellung zu zwei Sachverhalten. Dieser Forderung kam die Redaktion jetzt nach, hält aber bei einem Sachverhalt an der eigenen Darstellung fest. Spiess-Hegglin reagierte umgehend.

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin und Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin soll Hacker dazu ermutigt haben, unerlaubte Zugriffe auf Mailserver und Profile von Journalisten, die kritisch über sie berichteten, zu starten. In einem Tweet soll sie angekündigt haben, entsprechende Personen dafür mit einem «Znacht» zu belohnen. Diesen Vorwurf machte Spiess-Hegglin der «Sonntags Zeitung».

Laut Schweiz am Wochenende und St. Galler Tagblatt konnte die Zeitung aber keine belastbaren Beweise liefern. Und aufgrund von Recherchen des Verlagshauses zeigt sich jetzt, dass das Angebot eines Nachtessens zwar durchaus gemacht wurde, allerdings in einem ganz anderen Zusammenhang. Gemäss den CH-Media-Titeln machte Spiess-Hegglin den Aufruf nämlich, um eine Straftat aufzuklären und nicht, um gegen Journalisten vorzugehen, deren Berichterstattung ihr nicht passt.

Sollten Hacker helfen, eine Straftat aufzuklären?

So habe sich die Situation wie folgt präsentiert: 2017 hatte Spiess-Hegglin im Internet heftige Drohungen gegen ihre Kinder erhalten, worauf sie eine Strafanzeige einreichte, welche von der Staatsanwaltschaft Zug 2018 aber nicht mehr weiter verfolgt wurde, da die entsprechende Person ihre Online-Spuren erfolgreich zum Verschwinden gebracht hatte. Aufgrund der Einstellung des Verfahrens kam auf Twitter die Frage auf, ob «ein Hacker» nicht die Verschlüsselung der Person knackten könnte. Antwort Spiess-Hegglin: «Falls hier einer mitliest, ich lade ihn zum Znacht ein.»

Folglich verlangte Spiess-Hegglin in der «Sonntags Zeitung» eine Richtigstellung. Dieser Forderung kam das Blatt nun nach. Ihr Verein «Netzcourage» konnte einen kleinen Beitrag verfassen, der abgedruckt wurde. Brisant: Die Redaktion will den Fehler nicht einräumen und halte an ihrer Darstellung des Sachverhaltes fest, wie sie am Ende des Beitrags schreibt.

Jolande Spiess-Hegglin reagierte am Sonntag umgehend auf Twitter:

Den zweiten Punkt in der Gegendarstellung scheint die Sonntags Zeitung indes nicht anders zu beurteilen und scheint eine fehlerhafte Berichterstattung einzuräumen. Gemäss den CH-Media-Zeitungen hatte Spiess-Hegglin eine Frau nämlich nicht als «dummes Blondchen» bezeichnet, wie im Artikel suggeriert wurde. Es handelte sich lediglich um einen Kommentar, der auf ihrem Facebook-Profil hinterlassen wurde.

Der Beitrag von Hegglin-Spiess ist wohl dahingehend zu interpretieren, dass sie nun möglicherweise erneut juristisch gegen die «Sonntags Zeitung» vorgeht.

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