Privatkläger zieht Polizeikader vor Kantonsgericht

Fall Malters wird nun doch weitergezogen

Oskar Gysler, der Anwalt des klagenden Sohnes, gibt den Medien vor dem Kantonsgericht Auskunft.

(Bild: giw)

Das Luzerner Kantonsgericht muss über den Fall Malters befinden. Der Privatkläger wird Berufung gegen den Freispruch der beiden Luzerner Polizeikader erheben, die im März 2016 eine Intervention mit Todesfolge leiteten.

Der Fall Malters wird noch nicht zu den Akten gelegt. Der Sohn der damals verstorbenen Frau zieht das Urteil weiter ans Kantonsgericht. Wie sein Anwalt mitteilt, werde Berufung gegen den Freispruch der beiden für den Einsatz verantwortlichen Polizeikader erhoben.

«Die Begründung des Gerichts, das Handeln der Polizei habe unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken des Polizeieinsatzes im Rahmen des ihr zustehenden Handlungsspielraums gehandelt, ist nicht nachvollziehbar», heisst es in einer Mitteilung. 

Hinweis auf angebliche Alternativen

Damit muss sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen. Der für diesen Fall eingesetzte Staatsanwalt Christoph Rüedi akzeptiert das Urteil des Bezirksgerichts, wie die Staatskanzlei des Kantons Luzern letzten Freitag mitteilte. Die Erwägungen des Krienser Bezirksgerichts, das die beiden Verantwortlichen im Juni freisprach, würden ihm plausibel erscheinen (zentralplus berichtete).

Ganz anders klingt es von Seiten des Privatklägers. Es sei den Beschuldigten bekannt gewesen, dass der Polizeieinsatz mit erheblichen Risiken für das Leben der Verstorbenen verbunden sei. Oskar Gysler, der Anwalt des Privatklägers verweist auf «mehrere nicht aussichtslose Handlungsalternativen», die bestanden hätten. Im besonderen erwähnt wird ein Weiterverhandeln durch die Polizei, Weiterverhandlung unter Beizug einer Vertrauensperson wie beispielsweise der Sohn oder der Rechtsanwalt, das Gewähren der geforderten Bedenkfrist. 

In zeitlicher Hinsicht habe keine Dringlichkeit bestanden, weshalb der Privatkläger nach wie vor überzeugt ist, dass der Polizeieinsatz nicht verhältnismässig gewesen sei. Dabei verweist sein Anwalt auch auf einen Polizeieinsatz vom Juni 2017 im zürcherischen Uster, der nach 29 Stunden friedlich beendet werden konnte. Das zeige, dass «ein weiteres Zuwarten sehr wohl eine erfolgsversprechende Handlungsalternative darstellt». 

Einsatz mit tragischem Ende

Eine Intervention der Luzerner Polizei im März 2016 in Malters nahm ein tragisches Ende. Die Luzerner Polizei rückte aus, weil sie einen Mann verdächtigte, in einem Gebäude in Malters eine Hanfanlage zu betreiben. Die Mutter des Verdächtigten verschanzte sich daraufhin stundenlang im Gebäude. Im Zuge der Intervention der Polizei nahm sie sich das Leben. 

Der Sohn der Getöteten kritisierte daraufhin die Polizei scharf und warf ihr eine Mitschuld am Suizid seiner Mutter vor. Wegen des Einsatzes mussten sich der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, vor Gericht verantworten. Der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi hat gegen die beiden Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung Anklage beim Bezirksgericht Kriens erhoben. Dieses kam am 23. Juni 2017 zum Schluss, dass sich die Einsatzleitung damals im Rahmen ihres Handlungsspielraums bewegt habe und deshalb kein strafbares Verhalten vorliege. Achermann und Bussmann wurden erstinstanzlich freigesprochen (zentralplus berichtete).

Nach der Urteilsverkündung im Juni haben sowohl der ausserordentliche Staatsanwalt als auch der Privatkläger Berufung angemeldet (zentralplus berichtete). 

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