Anwälte der Polizeikader: Vorgehen war «richtig»

Fall Malters: Polizei-Kommandant und Kripo-Chef werden angeklagt

Adi Achermann. Der neue Kommandant der Luzerner Polizei.

(Bild: Zéline Odermatt)

Der Luzerner Polizei-Kommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die beiden Kaderleute leiteten im Frühling einen Einsatz in Malters, bei dem eine 65-jährige Frau Suizid beging.

Der Selbstmord einer 65-jährigen Frau in Malters am 9. März mündet in einem Gerichtsverfahren: Der extern beigezogene Aargauer Staatsanwalt Christoph Rüedi wird gegen Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann Anklage erheben. Das teilt Regierungsrat Paul Winiker in einer Videobotschaft mit. Er sei von den Beschuldigten darüber informiert worden. Wie die «Luzerner Zeitung» von den Anwälten der Beschuldigten weiss, müssen sich die beiden Kaderleute wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Offenbar hege der Staatsanwalt noch Zweifel, ob nicht mit einem weiteren Zuwarten das Risiko eines Suizids der Frau geringer gewesen wäre. Bei solchen Zweifeln, seien sie auch noch so gering, müsse praxisgemäss Anklage erhoben werden.

 

Anwalte bezeichnen Eingriff als «angemessen und richtig»

Der Fall Malters schlug im März hohe Wellen: Die Polizei vermutete in einem Haus in Malters eine Hanfanlage. Doch die Frau weigerte sich, die Tür zu öffnen. Nach stundenlangen Verhandlungen stürmte die Polizei das Haus – und fand die 65-Jährige tot vor. Sie hatte zuerst ihre Katze und dann sich erschossen (zentralplus berichtete). Der Sohn der Verstorbenen erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen Achermann und Bussmann und erhob Anklage. Der Sohn stützt sich laut Berichten der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens unter anderem darauf, dass der Polizeipsychologe offenbar von einer Intervention abrief.

Die beiden Anwälte der Polizeikader schreiben in einer Mitteilung allerdings, dass alle anderen anwesenden Experten den Entscheid und den Zeitpunkt für ein Eingreifen für richtig hielten. Natürlich sei es im Nachhinein einfach, in Fällen von solch komplexen Gefahrenlagen darüber zu spekulieren, was geschehen wäre, wenn man anders gehandelt hätte. «Versetzt man sich demgegenüber nochmals konkret in die Situation vor Ort am 9. März 2016, erweist sich der gewählte Weg nach wie vor als angemessen und richtig.» Es sei nicht nur, die anhaltende Fremdgefährdung, die von der bewaffneten Frau ausging, zu beenden gewesen. Ein weiteres Zuwarten erschien auch unter dem Aspekt der Selbstgefährdung als nicht vertretbar.

Vor zwei Wochen ereignete sich in diesem Haus in Malters ein tragischer Vorfall, bei dem eine Frau starb.

In diesem Haus in Malters ereignete sich der tragische Vorfall, bei dem eine Frau starb.

(Bild: azi)

Was darf die Polizei alles tun?

Die Anklage folgt nun zumindest teilweise den Anträgen in der Strafanzeige des Sohnes und gesetzlichen Beistandes der verstorbenen Frau, des Sohnes also. Dieser habe mit dem Betrieb seiner Indoor-Hanfanlage und dem Zurücklassen seiner bewaffneten, psychisch angeschlagenen Mutter in dieser Anlage, den wichtigsten Faktor in dieser vielgliedrigen Kausalkette gesetzt, die zum Tod der Frau führte, schreiben die beiden Anwälte. Sie bezeichnen das Vorgehen als «verfehlt».

Allerdings befürworten die Anwälte, dass angesichts der Schwere der erhobenen Vorwürfe, ein Gericht über diese Sache entscheiden wird. Dabei gehe es nicht nur um die Reputation der beiden Polizeikader, sondern auch ganz grundsätzlich um die Frage, was die Polizei heute angesichts sich ständig verändernder Bedrohungslagen überhaupt noch tun darf, um die Rechtsordnung durchzusetzen.

Leiten keine Einsätze mehr

Das gerichtliche Verfahren ist laut Regierungsrat Winikier sowohl für die beiden Kaderleute wie auch für das Korps eine Belastung. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.

Das ist auch der Grund, wieso Regierungsrat Paul Winiker von weitergehenden vorsorglichen Massnahmen absieht. Bereits im September hat er indes beschlossen, dass im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die zwei beschuldigten Kaderleute der Luzerner Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens keine heiklen Einsätze mehr leiten dürfen (zentralplus berichtete).

Um sie dreht sich alles: Polizeikommandant Adi Achermann (von links), Regierungsrat Paul Winiker und Kripochef Daniel Bussmann (Bild: SRF-Rundschau, aufgenommen an einer Pressekonferenz zu einem anderen Thema).

Um sie dreht sich alles: Polizeikommandant Adi Achermann (von links), Regierungsrat Paul Winiker und Kripochef Daniel Bussmann (Bild: SRF-Rundschau, aufgenommen an einer Pressekonferenz zu einem anderen Thema).

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