Suizid war keine fahrlässige Tötung

Fall Malters: Kantonsgericht spricht Luzerner Polizeispitze frei

Das Kantonsgericht des Kantons Luzern. (Bild: ber)

Aufatmen bei der Luzerner Polizei: Auch in zweiter Instanz sind Polizeikommandant Adi Achermann und Ex-Kripo-Chef Daniel Bussmann freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, bei einem Einsatz 2016 in Malters den Selbstmord einer Frau mitverursacht zu haben.

Das Kantonsgericht hat entschieden, und es hat schnell entschieden. Keine fünf Stunden dauerte es, bis sich das fünfköpfige Richtergremium einig war: Polizeikommandant Adi Achermann und Ex-Kripo-Chef Daniel Bussmann haben sich nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Die beiden hatten einen Einsatz geleitet, der im März 2016 mit dem Tod einer Frau endete. Diese hatte in Telefongesprächen mit der Verhandlungsgruppe der Luzerner Polizei mehrfach angekündigt, sie würde sich das Leben nehmen, wenn man versuchen würde, sie in der Psychiatrie unterzubringen. Als die Einsatzkräfte einen Zugriffsversuch unternahmen, zog sie sich mit einer Schusswaffe ins Badezimmer zurück und machte die Drohung wahr.

Die Frau entschied aus freien Stücken, sich das Leben zu nehmen

Ein psychiatrisches Gutachten hatte ans Licht gebracht, dass die Frau sehr wahrscheinlich an einer paranoiden Schizophrenie gelitten hat, die sich in einem sogenannten «Behördenwahn» zeigte. Sie war demnach extrem misstrauisch gegenüber der Kesb, der Polizei und der Psychiatrie. Das soll auch der Hintergrund ihres Entscheids gewesen sein, sich lieber das Leben zu nehmen als sich in die Obhut einer Behörde zu begeben.

Das Gutachten hatte die Frage aber offen gelassen, ob die Frau aufgrund ihrer Schizophrenie generell nicht urteilsfähig war. Das Kantonsgericht sieht dafür jedoch keine Hinweise. Aus den Akten sei ersichtlich, dass die Frau den letzten Jahren abgesehen von ihrer misstrauischen Grundhaltung gegenüber Behörden in ihrem Alltag nicht wesentlich durch ihre Krankheit beeinträchtigt wurde.

Sie sei demnach urteilsfähig hinsichtlich des Entscheid, sich das Leben zu nehmen. «Eine Selbsttötung ist grundsätzlich nicht strafbar», erklärte der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung falle schon deshalb ausser Betacht.

Sorgfaltspflicht wurde eingehalten

Der Gerichtspräsident liess es sich nicht nehmen, dazu noch eine Ergänzung zu machen. «Selbst wenn die Frau nicht urteilsfähig gewesen wäre, würde ein Freispruch resultieren, weil den Beschuldigten keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann», sagte er. Es habe sich um einen vorsichtig geplanten Zugriff mit kalkulierbarem Risiko gehandelt.

Allerdings kam es zu einer Panne. Weil die Wohnungstür bei den Vorbereitungsarbeiten plötzlich aufsprang, musste der Zugriff sofort erfolgen, auch wenn nicht alle vorher definierten Bedingungen erfüllt waren. Das ist den Beschuldigten aber aus Sicht des Gerichts nicht anzulasten.

Gemäss Gutachten war die Frau wahrscheinlich schizophren

Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter des Sohnes der Frau waren der Meinung, dass der Suizidentscheid krankheitsbedingt gewesen sei. Sie habe keine realistische Vorstellung von Behörden gehabt und sich aufgrund ihrer paranoiden Ängste für den Selbstmord entschieden. Die Einsatzleitung der Luzerner Polizei habe dies gewusst. Weil sie sich dennoch für einen Zugriff entschieden habe, trage sie eine Mitschuld am Tod der Frau.

 

An dieser Überzeugung hielt der Anwalt des Sohnes auch nach der Gerichtsverhandlung vom Montag fest. Er sei enttäuscht über den Entscheid, wenn auch nicht überrascht, sagte er. Dies, weil sich bereits das Gutachten nicht eindeutig zur Frage der Urteilsfähigkeit geäussert habe. Er werde einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht mit seinem Mandanten prüfen.

Gegenüber den Medien äusserte sich auch der Verteidiger von Daniel Bussmann. Er zeigte sich hochzufrieden über den erneuten Freispruch. Er habe aber kein anderes Urteil erwartet. Entscheidend sei für ihn, dass nicht nur der Punkt der Urteilsfähigkeit geklärt worden sei, sondern das Gericht auch explizit festgehalten habe, dass die Luzerner Polizei sorgfältig gearbeitet habe.

Fall Malters: Was bisher geschah

Im März 2016 hat die Luzerner Polizei den Auftrag erhalten, ein Gebäude in Malters zu durchsuchen. Die Zürcher Kollegen hatten einen Mann festgenommen, der verdächtigt wurde, dort eine Hanf-Indooranlage zu unterhalten. Als die Polizei vor Ort eintraf, wurde sie von der 66-Jährigen Mutter des Beschuldigten aufgehalten. Diese verbarrikadierte sich in der Wohnung und drohte damit, die Einsatzkräfte zu erschiessen.

Um die Drohung zu untermauern, schoss sie in die Luft. In der Folge nahm eine Verhandlungsgruppe der Luzerner Polizei mit ihr telefonisch Kontakt auf. Im Verlaufe dieses Gesprächs erzählte die Frau, dass sie schon mehrfach zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen worden war, und sich umbringen werde, sollte man das nochmals versuchen. Die Verhandlungen mit der Frau liefen die ganze Nacht, führten aber zu keinem Ergebnis.

Die Einsatzleitung beschloss daher, zeitgleich eine Intervention zu planen, um die Frau mit Hilfe eines Polizeihundes aus dem Verkehr zu ziehen. Bei den Vorbereitungsarbeiten zum Aufbrechen der Haustüre gab diese überraschend nach und öffnete sich. Die Frau zog sich daraufhin schnell ins Badezimmer zurück, wo sie sich mit der Pistole ihres Sohnes das Leben nahm.

Ein ausserkantonaler Staatsanwalt eröffnete daraufhin ein Strafverfahren gegen die Einsatzleiter Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann wegen fahrlässiger Tötung. Erstinstanzlich wurden die beiden vom Bezirksgericht Kriens freigesprochen. Der Privatkläger, der Sohn des Opfers, zog den Entscheid weiter ans Kantonsgericht. Dieses hat noch das erwähnte psychiatrische Gutachten eingeholt, das nun Thema des zweiten Verhandlungstags war.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 01.07.2019, 17:49 Uhr

    Alles Andere wäre falsch gewesen. Und wer die beiden Polizisten verurteilt, würde wahrscheinlich nach drei Tagen Polizeidienst weinend zur Mama und wegen unmenschlichem Druck künden. Es ist immer leicht diejenigen, die unter Druck entscheide müssen nachher zu kritisieren!

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 01.07.2019, 17:22 Uhr

    Freispruch. Welch Wunder. Die Polizei hat von der Justiz nichts zu befürchten. Vielleicht heisst das Departement auch darum Justiz- und Polizeidepartement. Bilanz: Wenn bei der Räumung einer Hanfanlage eine Person den Tod findet, sei es auch durch die eigene Hand, ist die Verhältnismässigkeit m.E. nach nicht gegeben. Das Bundesgericht wird wohl auch in diesem Fall abschiessend urteilen.

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