Die Mutter erschoss sich mit der Waffe des Sohnes

Fall Malters: Dem Sohn droht eine Gefängnisstrafe

Bei einem missglückten Polizeieinsatz im März 2016 beging eine 65-jährige Frau in einer Wohnung in Malters Suizid. Mit Waffengewalt versuchte sie sich gegen die Aushebung der Hanfanlage ihres Sohnes zu wehren. Nun musste sich der Sohn vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten.

Bei einem missglückten Polizeieinsatz im März 2016 beging eine 65-jährige Frau Suizid. Die Frau verschanzte sich während 17 Stunden in ihrer Wohnung in Malters. Polizeikommandant Adi Achermann und der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deshalb bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten – das Urteil des Kantonsgericht wird erst in einigen Monaten erwartet (zentralplus berichtete).

Sohn erzielte 800’000 Franken Umsatz mit Hanfplantagen

Der Sohn der 65-Jährigen wurde bisweilen grösstenteils aus dem Spiel gelassen. Doch auch er ist ein entscheidender Player im Fall Malters. Seine Mutter wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung der Hanfanlage ihres Sohnes. Dieser soll während vier Jahren rund sechs Plantagen betreut haben, mit denen er einen Umsatz von rund 800’000 Franken erzielt haben soll. Zudem gehörte ihm die Waffe, mit der sich die 65-Jährige den tödlichen Schuss gesetzt hat.

Der Beschuldigte, ein 49-Jähriger, der heute im Kanton Zürich wohnt, musste sich nun wegen mehrfachen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und eines Verstosses gegen das Waffengesetz vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten, wie die «Luzerner Zeitung» am Dienstag berichtete.

Marihuana angepflanzt, um der Mutter zu helfen

Der Beschuldigte habe versucht, das Bild des «verantwortungslosen Sohnes» wieder gerade zu rücken. Er sei in den Drogenhandel eingestiegen, um seine schwer psychisch kranke Mutter betreuen zu können, wie sein Verteidiger ausführte: «Dies wäre sonst zeitlich und finanziell nicht möglich gewesen. Er handelte also aus einer moralischen Verantwortung heraus – und nicht aus Geldgier.» Der Beschuldigte leide auch ohne Strafe massiv unter den Konsequenzen seiner Taten, denn er hat seine Mutter verloren. Der Verteidiger fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Auf eine Ersatzforderung des Staates sei zu verzichten.

Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe von drei Jahren

Anders sah dies die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen, wovon sechs Monate unbedingt zu vollziehen seien. Werde der Beschuldigte in den nächsten drei Jahren rückfällig, müsse er die ganze Strafe absitzen, fährt er fort. Zudem müsse er 500’000 Franken an den Staat zahlen.

Im Verfahren sei hingegen die Waffe, mit der die Mutter den Suizid verübt hat, kein Thema gewesen, so die «LZ». Das Urteil des Bezirksgerichts Dietikon soll nächsten Dienstag mündlich eröffnet werden.

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