Mehr Möglichkeiten für Ermittler

Wegen «Fall Emmen»: Nationalrat stimmt DNA-Gesetzesänderung zu

Asuweitung der DNA-Analyse soll bei Strafverfahren helfen.

Eine Änderung im DNA-Profil-Gesetz wird seit 6 Jahren diskutiert. Am Dienstag hat der Nationalrat nun der Gesetzesänderung und einer Änderung in der Strafprozessordnung zugestimmt. Der «Fall Emmen» im Jahre 2015 hat die Diskussion zu DNA-Profilen damals ausgelöst.

Der «Fall Emmen» erschütterte vor sechs Jahren schweizweit die Bevölkerung. Eine junge Frau wurde vergewaltigt und ist seither querschnittgelähmt. Darauf wurde die Diskussion um eine ausgeweitete DNA-Analyse ins Rollen gebracht.

Der Nationalrat hat am Dienstag den Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und der Strafprozessordnung zugestimmt. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Wird diese angenommen, so wird es zukünftig möglich sein, anhand von DNA-Tests, Hinweise auf äusserliche Merkmale wie beispielsweise Haar- und Augenfarbe, Alter oder biogeografische Herkunft zu ermitteln (zentralplus berichtete).

Andrea Geissbühler, Nationalrätin (SVP/BE), sagte am Dienstag im Nationalrat, dass Mörder immer noch frei umherlaufen. So wurde beispielsweise auch der Vergewaltiger des Falles «Emmen» bisher nicht gefasst. Die Gesetzesänderung und die Verbesserung der DNA-Analyse liege daher im Interesse aller, so Geissbühler. Die Grünen hingegen lehnen die Änderung ab, da eine Phänotypisierung kontraproduktiv sei.

Täterschutz sei bei Verbrechen fehl am Platz, sagte hingegen Mauro Tuena, Nationalrat (SVP/ZH). Die Vorteile der Phänotypisierung wurden von der Mehrheit des Nationalrates gutgeheissen. Die Chance, Fälle wie der in Emmen aufzuklären, soll mit der Gesetzesänderung gesteigert werden.

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