Kantonsgericht gegen Einstellung im Fall «Gundula»

Fall Bodum: Wie weit geht die Medienfreiheit?

Das Haus «Gundula» an der Obergrundstrasse war im Jahr 2016 für mehrere Tage besetzt.

(Bild: lra)

Die Luzerner Hausbesetzung «Gundula» zog zahlreiche Strafbefehle nach sich – einen davon auch für eine Journalistin von zentralplus. Nach einem Umweg über das Luzerner Kantonsgericht geht der Fall nun vors Bezirksgericht.

Die Hausbesetzung der «Villa Gundula» an der Obergrundstrasse 99 zog zahlreiche Urteile nach sich. Fast 30 Personen wurden in diesem Zusammenhang verurteilt. Einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erhielt auch eine Journalistin von zentralplus (zentralplus berichtete). Jana Avanzini war damals zur Berichterstattung in dem besetzten Haus, das im Jahr 2016 während Wochen für Schlagzeilen sorgte (zentralplus berichtete).

Es war dies der Startpunkt eines juristischen Seilziehens. zentralplus hatte den gegen Avanzini ausgestellten Strafbefehl angefochten, das Verfahren wurde von der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der schwerreiche Eigentümer der Liegenschaft, Jørgen Bodum, zog diesen Entscheid als Privatkläger ans Kantonsgericht weiter.

Fall wirft grundsätzliche Fragen auf

Mitte Dezember nun hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft den rechtlichen Anforderungen nicht genüge. Der Entscheid, ob das Verfahren einzustellen sei oder nicht, habe durch ein Gericht zu erfolgen. Die Strafverfolgungsbehörde sei davon ausgegangen, Jana Avanzini könne kein Tatvorsatz nachgewiesen werden.

Hier handle es sich jedoch nicht um einen Sachverhaltsirrtum, wie von der Staatsanwaltschaft qualifiziert wurde, sondern um einen Rechtsirrtum. Da ein Rechtsirrtum die Strafbarkeit nicht zwingend ausschliesse, sondern lediglich eine Strafmilderung zur Folge hat, hätte gemäss den Kantonsrichtern Anklage erhoben werden müssen – dies im Sinne des strafrechtlichen Grundsatzes «in dubio pro duriore» («im Zweifel für das Härtere»).

«Darf ich als Journalistin an einen besetzten Ort gehen, um darüber zu berichten?»

Jana Avanzini, Journalistin

Aus der Sicht von Avanzini und zentralplus geht es um eine übergeordnete, medienrechtlich relevante Frage. «Darf ich mich als Journalistin in eine unbewilligte Demonstration schleusen, oder an einen besetzten Ort gehen, um darüber Bericht zu erstatten?», fragt Avanzini. «Ich habe nichts aufgebrochen oder besetzt, sondern lediglich darüber berichtet», so Avanzini weiter.

Mit Unterstützung von zentralplus hat sie deshalb Einsprache gegen den neuesten Strafbefehl erhoben. Im Nachgang an das Urteil des Kantonsgerichts erliess die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen sowie eine Busse von 100 Franken, ausserdem hätte Avanzini knapp 300 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen. Damit entspricht dieser Urteilsvorschlag exakt dem ersten Strafbefehl aus dem Sommer 2018.

Gefahr der Manipulation

Christian Hug, publizistischer Leiter von zentralplus, kann den Entscheid des Gerichtes teilweise nachvollziehen. «Beim Fall des Zuger Regierungsrates Beat Villiger haben die Medien – darunter auch wir – bemängelt, dass das Verfahren nicht vor Gericht landete, sondern klammheimlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde», sagt er (zentralplus berichtete). «Da gab es, anders als in diesem Fall, einfach nicht noch einen Privatkläger, der diese Entscheidung anfechten konnte.»

Inhaltlich jedoch sieht zentralplus weiterhin keinen Grund für eine Verurteilung seiner Journalistin. «Bodum und seine Rechtsvertreter wollten vermeiden, dass sich Medienvertreter ein eigenes Bild von der Besetzung machen können», sagt Hug. «Wenn Journalisten nicht mehr vor Ort sein dürfen, sind wir auf die Informationen Dritter angewiesen. Dies wiederum birgt die Gefahr der Manipulation», so Hug. Er fügt an: «Die Berichterstattung lag zweifellos im öffentlichen Interesse und ist grundsätzlich durch die Medien- und Pressefreiheit zu schützen.»

Medienfreiheit vom Kantonsgericht nicht verneint

Katrin Humbel, die Jana Avanzini als Rechtsanwältin in dieser Sache vertritt, ergänzt: «Hervorzuheben ist, dass das Kantonsgericht keineswegs ausschliesst, dass meine Mandantin vorliegend einem Rechtsirrtum unterlegen sein könnte. Ebenso wird eine Berufung auf das Grundrecht der Medienfreiheit nicht bereits verneint», ordnet sie das Urteil des Kantonsgerichts ein. Und weiter: «Es wird lediglich festgehalten, dass diese Fragen zwingend durch einen Richter zu entscheiden sind. Damit sind meines Erachtens auch die Chancen, vor Bezirksgericht einen Freispruch zu erreichen, nach wie vor intakt.»

Ein Rückzug sei der falsche Weg, sagt auch Avanzini: «Wenn wir jetzt aufgäben, wäre das ein falsches Zeichen für die Öffentlichkeit. Denn jeder hat ein Interesse an unabhängigem Journalismus.» Ein Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht steht noch nicht fest.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von David L
    David L, 03.02.2019, 18:54 Uhr

    Dieser Bodum ist ja ein ganz «toller».
    Da freut man sich richtig, solche ehrenwerten Mitbürger zu haben… oder Moment… wohnt der Typ überhaupt hier, oder lässt er hier nur Häuser verlottern, um danach unter Umgehung des Denkmalschutzes lukrative Neubauten zu erstellen?

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