Er muss fast 4000 Franken zahlen

Dieser Fahrschüler machte fast alles, was verboten ist

Unter anderem hatte der Mann eine doppelte Sicherheitslinie überfahren. (Bild: Symbolbild bic)

Ein bekiffter Lernfahrer fuhr ohne Begleitperson und ohne «L-Schild» durch Baar – und zwar mit abgefahrenen Reifen und über eine doppelte Sicherheitslinie. Nun setzt es eine empfindliche Geldstrafe.

Was mag sich der Mann dabei nur gedacht haben? Ein Fabrikarbeiter wagte im August ein derart halsbrecherisches Manöver – das konnte einfach nicht gut gehen. Unmittelbar nach einer Lichtsignalanlage wendete er seinen Wagen und überquerte eine doppelte Sicherheitslinie. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und konnte ihn schliesslich an der Sihlbruggstrasse in Baar anhalten.

Wer derart waghalsig fährt, wird natürlich besonders unter die Lupe genommen. Als erstes fiel den Polizeimitarbeitenden auf, dass der Mann nur einen Lehrfahrausweis besass. Sein Beifahrer allerdings, erfüllte die Voraussetzungen als Begleitperson für Lernfahrten nicht. Und auch das vorgeschriebene «L-Schild» war an dem Fahrzeug nicht angebracht.

Doch damit nicht genug: Der Wagen entsprach auch sonst nicht den Vorschriften. Die Reifen waren zum Teil derart abgefahren, dass das Profil ungenügend war. Zudem wurde im Auto ein Minigrip mit Marihuana gefunden. Ein Gutachten brachte ans Licht, dass der Mann gekifft hatte und seine Fahrfähigkeit deshalb eingeschränkt war.

Die Geldstrafe wird unbedingt ausgesprochen

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt den Mann wegen der Lernfahrt mit einem nicht berechtigten Begleiter, Fahren in fahrunfähigem Zustan, sowie Übertretungen des Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetzes. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor geht, wird der Mann mit einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken bestraft. Ausserdem verhängt sich eine Busse von 370 Franken. Hinzu kommen die Kosten für das Verfahren und die Blutanalyse, welche mit 1555 Franken zu Buche schlagen.

Insgesamt kostet den Mann sein Verhalten also rund 3725 Franken. Die Kosten für die Alkoholanalyse, die negativ ausfiel, übernimmt der Staat. Sie belaufen sich allerdings nur auf rund 50 Franken.

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