Zuger Polizei will rigoros Bussen verhängen

Fahnenschwenken aus dem Auto und Hupen ist nach WM-Spielen verboten

Autokorsofahren, Fahnenschwenken aus dem Auto und Jubeln aus dem Cabrio: Das ist alles total verboten in Zug nach WM-Spielen.

(Bild: zvg)

Am Donnerstag (14. Juni 2018) beginnt die Fussball-Weltmeisterschaft in Russland. Die Freude über gewonnene Spiele werden für viele Emotionen sorgen. Die Zuger Polizei will die Freude nicht trüben, bittet aber darum, einige einfache Regeln einzuhalten.

Die Fussball-Weltmeisterschaft wird in den nächsten Wochen auch im Kanton Zug für Emotionen sorgen. Die Zuger Polizei stellt aber klar: «Trotz der Freude über einen Sieg darf das Feiern aber keine Personen gefährden, und die gesetzlichen Vorschriften haben weiterhin Gültigkeit. Wer sich daran hält, kann die Feier geniessen. Für andere kann es teuer werden.»
 
Die Autohupe ist laut Zuger Polizei eine Warnvorrichtung und darf grundsätzlich nicht zum Ausdruck von Freude verwendet werden. Besonders in der Nähe von Örtlichkeiten mit Erholungscharakter wie Spitäler, Altersheime und Wohnquartiere seien das Hupen und ganz besonders Hupkonzerte zu unterlassen.

Herumfahren ist nicht erlaubt

Nicht erlaubt seien auch das unnötige Herumfahren, das Aufheulen des Motors, das Aufdrehen von Radios und anderen Tonwiedergabegeräten oder generell Nachruhestörungen.
 
Wer sich aus einem Fahrzeug lehne oder Gegenstände hinaushalte oder -werfe, müsse mit einer Verzeigung rechnen, so die Zuger Polizei. Auch dürften keine Fahnen aus einem fahrenden Auto geschwenkt oder Gegenstände auf dem Dach platziert werden. Personen gehören laut Zuger Polizei ins Fahrzeuginnere und nicht auf das Dach oder die Motorhaube.
 
Dies gilt laut Zuger Polizei auch, wenn nur Schritttempo gefahren wird. Fahrzeuglenkende müssten ihre Aufmerksamkeit stets auf die Strasse richten und sollten sich nicht ablenken lassen. Wie sonst auch, sei es selbstverständlich verboten, sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinter das Steuer zu setzen.
 
Auch bei spontanen Freudenkundgebungen dürfe nur die für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Anzahl Personen im Fahrzeug mitfahren. Sämtliche Mitfahrenden müssten stets die Sicherheitsgurte tragen, und Kinder unter zwölf Jahren seien vorschriftsmässig zu sichern.
Eine strikte Nulltoleranz gilt, wenn es um die Sicherheit geht – so lautet die Devise der Zuger Polizei. Sachbeschädigungen aller Art sowie Tätlichkeiten würden nicht toleriert und konsequent geahndet.

Appell der Zuger Polizei an die Vernunft

«Die Zuger Polizei ist im Kleinen tolerant und im Grossen konsequent. Die Einsatzkräfte werden einschreiten, sollte die Situation überborden», sagt Frank Kleiner, Sachbearbeiter Kommunikation der Zuger Polizei. Damit es aber erst gar nicht so weit komme, und die Bevölkerung nicht nur die Spiele, sondern auch die anschliessenden Feste geniessen könne, appelliere die Zuger Polizei an die Vernunft der Feiernden und an das Verständnis der Nicht-Fussballbegeisterten.
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