Unbelegtes Risiko

Expertin: «Arbeitsverbot für Prostituierte ist diskriminierend»

Im Kanton Luzern dürfen Prostituierte derzeit nicht arbeiten. (Bild: istockphoto)

Luzern ist einer von sechs Kantonen, in dem die Sexarbeit seit Monaten verboten wird. Laut einer Interessenvertreterin ist dieses Vorgehen nicht nur diskriminierend, sondern auch kontraproduktiv.

In Luzern gilt das Arbeitsverbot für Prostituierte bis mindestens Ende März (zentralplus berichtete). Neben Luzern ist das auch in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Aargau, Nidwalden und Tessin der Fall.

Das Sexverbot für Prostituierte wird von einigen der besagten Kantonen damit begründet, dass das Corona-Ansteckungsrisiko stark erhöht sei. Dies vor allem wegen der hohen Fluktuation «von einander unbekannten Personen, die sich auf engen Körperkontakt einlassen», wie es etwa im Kanton Aargau heisst. Dadurch sei auch die Rückverfolgbarkeit bei Ansteckungen erschwert.

Ende des Arbeitsverbotes gefordert

Zahlen, die das Belegen würden, gibt es allerdings nicht, wie Rebecca Angelini sagt. Sie ist die Geschäftsführerin des Interessenverbands der Prostituierten in der Schweiz. Gegenüber dem «SRF» gibt Angelini auch zu bedenken, dass «andere Körperdienstleistungen wie etwa Massage oder Kosmetik» weiterhin erlaubt seien. Für sie ist deshalb klar: «Es ist eine Diskriminierung, dass nur das Sexgewerbe verboten ist.»

Angelini ist der Überzeugung, dass sich durch das Vorgehen der Kantone die Arbeit der Prostituierten zudem in die Illegalität verlagere. Sie äussert schliesslich die Vermutung, dass es sich bei einem Prostitutions-Verbot wegen Corona nur um einen vorgeschobenen Grund handle, um gegen Sexarbeit vorzugehen. Die Interessenvertreterin fordert deshalb ein Ende des Arbeitsverbots für Prostituierte.

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