Exit: Statutenänderung abgelehnt

Wer ins Ausland auswandert, darf weiterhin Mitglied der Sterbehilfeorganisation Exit bleiben. An ihrer Generalversammlung lehnten die Exit-Mitglieder eine Statutenänderung ab, wonach die Mitgliedschaft automatisch erlischt, wenn man seinen Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz hat. Die Sterbebegleitung für im Ausland wohnhafte Mitglieder sei aufwendig, etwa wegen der Anreise, oder weil Arztzeugnisse aus dem Ausland beschafft werden müssten. Nun bleibt aber alles wie gehabt. Exit beitreten können alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab 18 Jahren.

Quelle:swisstxt
Exit: Statutenänderung abgelehnt
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