Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung

Ex-Pfarrer von Küssnacht droht Freiheitsstrafe aus Luzern

Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung: Ehemaliger Pfarrer angeklagt (Bild: ber)

Es geht um Betrug, und um viel Geld. Ein spielsüchtiger Pfarrer soll von Privatpersonen Darlehen von ca. 3.2 Millionen Franken bezogen haben. Zurückgezahlt hat er das Geld nicht bei allen. Jetzt droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Er war beliebt in seiner Gemeinde. Der ehemalige katholische Pfarrer von Küssnacht am Rigi hat allerdings ein Problem. Der 51-jährige Schweizer ist spielsüchtig. Für diese Sucht brauchte er viel Geld, welches er nicht hatte.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft schreibt, der Pfarrer habe arglistig von Privatpersonen Darlehen im Betrag von ca. 3.2 Millionen Franken bezogen. Das Geld haben nicht alle Betroffenen wieder gesehen. Auch soll er Geld von den Konten der Pfarrei für seine private Zwecke verwendet haben.

Er habe seine Stellung als Pfarrer bewusst ausgenutzt

Die Darlehen hat der Pfarrer im Zeitraum von 2009 bis 2018 bezogen. Gemäss Anklage nutzte er das ihm entgegengebrachte Vertrauen in seiner Stellung als Pfarrer bewusst aus. Die Geschädigten können nicht herausfinden, wie seine finanzielle Lage war oder wie der Pfarrer das Geld effektiv verwendet.

Nach über 22 Jahren im Dienst, musste der Pfarrer am 18. Juni 2018 sein Amt per sofort verlassen. Viele Küssnachter wollen ihren Pfarrer trotzdem zurück haben. Damals wurde sogar eine Online-Petition gestartet, welche schnell hunderte Unterstützer fand.

Staatsanwaltschaft Luzern zuständig für Schwyzer Geschichte

Bei der Geschichte geht es um Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung. Schauplatz ist im Kanton Schwyz. Warum ist also jetzt die Staatsanwaltschaft Luzern involviert? Die Antwort ist eher komplex...

Die Pfarrei Küssnacht reichte im Januar 2019 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz ein. Allerdings gab es schon 2017 eine Anzeige von einem Behördenmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Luzern. Er hatte diese Anzeige als Vertreter einer betroffenen Frau eingereicht.

Im Sommer 2018 hat auch noch eine betroffene Person aus Deutschland eine Anzeige eingereicht.

Die Staatsanwaltschaften von Luzern und Schwyz hatten nun Gespräche über ihre Zuständigkeiten. Diese Diskussion landete am Ende bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Diese hat am Ende entschieden, dass die Strafbehörden des Kantons Luzern zuständig sind.

Dem Pfarrer droht nun eine Freiheitsstrafe von drei Jahren

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Die Forderung ist eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Und der Pfarrer soll seine Spielsucht behandeln lassen. Der Pfarrer hat seine Taten gestanden. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft noch nicht terminiert.

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