Gegen Konkurrenzverbot verstossen

Ex-Mitarbeiterin einer Luzerner Kaffee-Rösterei muss 30’000 Franken zahlen

Weil sie zur Konkurrenz wechselte, muss eine Luzernerin nun eine hohe Geldstrafe zahlen. (Bild: Pixabay)

Dass sie den Job gewechselt hat, kommt eine Luzernerin teuer zu stehen. Ihr Arbeitgeber – eine Kaffeerösterei – verklagte sie wegen eines Verstosses gegen das Konkurrenzverbots. Das Bundesgericht gibt ihm nun recht.

Die Frau arbeitete 13 Jahre als Marketingassistentin in einem 50-Prozent-Pensum bei der Luzerner Kaffeerösterei. In ihrem Arbeitsvertrag hatte es eine Klausel, die ihr jede konkurrenzierende Tätigkeit verbot. Diese sollte für die ganze Schweiz gelten – und zwar für eine Dauer von drei Jahren.

Nach dem die Frau trotzdem zur Konkurrenz wechselte, forderte der frühere Arbeitgeber von ihr 30'000 Franken. Das Arbeitsgericht Luzern wies die Klage ab. Es betrachtete das Konkurrenzverbot als ungültig.

Das Kantonsgericht Luzern sah es anders und verpflichtete die Frau zur Zahlung, wie das Magazin «Saldo» berichtet. Das Bundesgericht bestätigt nun diesen Entscheid.

Eine Konventionalstrafe sei zulässig, wenn eine Mitarbeiterin Einblick in Kundenkreis oder Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatte – und die Verwendung dieser Kenntnisse den ehemaligen Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Da die Frau die Kunden der Firma gut kannte, seien die Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt.

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19 Kommentare
  • Profilfoto von Müller Armin
    Müller Armin, 21.11.2020, 16:34 Uhr

    Ist eigentlich verrückt was da von allen unbeteiligten für ein Theater gemacht wird…….
    Du Geschichte ist noch gar nicht zu Ende.
    Da ist ja noch eine Schadenersatz in größerem Frankenbetrag hängig..
    Das würde mich nachdenklich stimmen

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  • Profilfoto von Luca Toni
    Luca Toni, 21.11.2020, 11:23 Uhr

    Ich weiss nicht was in dieser Gesellschaft im schönsten Kanton alles toleriert wird.
    Da wird Betrug und Korruption verherrlicht siehe VBL und diese sogenannte ex Mitarbeiterin (stadtbekannt)

    Wirklich langsam bedenklich

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  • Profilfoto von Susann Müller
    Susann Müller, 21.11.2020, 10:41 Uhr

    Schade das sich Medien instrumentalisieren lassen! Zentralplus betreibt in meinen Augen sehr einseitige Recherche. Sich jetzt hier, als die arme Person darstellen zu lassen ist armselig! Die Dame sollte realisieren, das es Zeit ist zu akzeptieren, der ehemalige Betrieb ist jetzt erfolgreich, auch wenn nun Sie versucht der Öffentlichkeit ein anderen Bild auf’s Auge zu drücken. Das Gericht hatte hier gerecht gerichtet!

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 21.11.2020, 12:10 Uhr

      Vielen Dank für den Kommentar. Dass wir uns instrumentalisieren lassen, ist Unsinn. Das Bundesgericht hat ein Urteil gefällt, das öffentlich zugänglich ist – und in dem die Argumente beider Parteien ausgeführt werden. Wir haben darüber berichtet, nachdem das Magazin Saldo dieses aufgegriffen hatte. Von einseitiger Recherche kann keine Rede sein. Und wie kommen Sie darauf, dass die ehemalige Mitarbeiterin als arme Person dargestellt wird? Woran machen sie das fest? Die Redaktion hat sich beim Verfassen des Berichts allein auf das Urteil gestützt und hatte vorgängig keinen Kontakt mit der Frau, weshalb der Vorwurf, sie versuche der Öffentlichkeit ein «anderes Bild aufs Auge zu drücken» jeder Grundlage entbehrt.

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  • Profilfoto von Eugenia
    Eugenia, 21.11.2020, 00:22 Uhr

    @Peter

    Ich glaube CScherrer, ist ein sehr unzufriedener Mensch, der seine Rentnerzeit damit verbringt jeden Artikel mit seinen negativen Gedanken kundzugeben ohne Anhang oder Faktengrundlage.

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  • Profilfoto von Peter
    Peter, 20.11.2020, 21:16 Uhr

    Lieber CScherrer
    Bist du wirklich so naiv???

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  • Profilfoto von Aurelio
    Aurelio, 20.11.2020, 17:41 Uhr

    Also eines muss jetzt mal klar gestellt werden!

    Die Kaffeerösterei ist ein sehr sicherer Arbeitgeber, auch in dieser schwierigen Situation. Generiert Arbeitsplätze und bezahlt grosse Steuer Beiträge. Zudem konnte ich bei meinem letzten Besuch feststellen, dass die Rösterei ein interessantes Neubauprojekt lanciert hat.

    Ich gehe davon aus, dass diese ex Mitarbeiterin sich nicht an bestehende Verträge gehalten hat und sich somit schuldig gemacht hat.

    Als Luzerner bin ich stolz dass wir solch einzigartiges Kaffeehandwerk geniessen können. Jetzt geniesse ich einen feinen Espresso und wünsche Euch ein schönes Wochenende.

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  • Profilfoto von Peter
    Peter, 20.11.2020, 09:49 Uhr

    Wie kann man so dumm sein? Als Insider weiss ich, dass die Familie die Kaffeerösterei verkauft hat und dafür natürlich Verträge unterzeichnet und Geld erhalten hat. Und nun hielt sich die Tochter nicht an die Verträge und hat sich damit rechtswidrig verhalten. Nun wundert sie sich, dass Recht gesprochen wurde.
    Als Tochter einer angesehenen, wohlhabenden über 3 Generationen – Unternehmerfamilie in Luzern wirft ein solches Verhalten Fragen auf.
    Einfach unverständlich!!!

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 20.11.2020, 13:13 Uhr

      Man kann es selber feststellen, um welche Rösterei es sich handelt. Es drängt sich vielleicht auch eine andere Frage auf. Man kauft vielleicht ein Unternehmen, aber nicht automatisch dessen Netzwerk. Das ein Gericht tatsächlich so etwas schützt, gibt grosse Rätsel auf. Handelt es sich tatsächlich um diejenige Unternehmerfamilie, welche ich persönlich kenne, dann ist dieser Urteil einfach nur ein Witz. Die Verankerung ist seit mehr als drei Generationen in der Region Luzern sehr stark. Was ist mit den restlichen Familienmitglieder, welche auch in der neuen Firma tätig sind? Ausser es handelt sich tatsächlich nicht um die besagte Unternehmerfamilie.

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  • Profilfoto von Fox
    Fox, 20.11.2020, 07:21 Uhr

    wer macht den sowas? Wie heisst die Rösterei?

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    • Profilfoto von Rolf
      Rolf, 20.11.2020, 11:23 Uhr

      Ich kenne nur eine Rösterei in Littau. Wirklich traurig, ich verstehe das Verhalten nicht und werde ihr Produkt definitiv meiden.

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  • Profilfoto von Helfer N.
    Helfer N., 19.11.2020, 17:22 Uhr

    Mit Konkurrenzverbot hat das für mich gar nichts mehr zu tun… Lächerlich und beschämend was diese Rösterei abzieht! Wenn man Angst um sein Produkt hat, soll man die Zeit nicht in unnötige Klagen investieren, sondern seine eigene Qualität und Personal überarbeiten… Einfach nur erbärmlich!

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  • Profilfoto von Peter Zahnd
    Peter Zahnd, 19.11.2020, 16:17 Uhr

    So viel ich weiss, hat das mit Anwaltskosten noch mehr gekostet als Fr. 30000.-
    Das muss ja der Tochter des Exbesitzers dieser Rösterei wirklich wehgetan haben.
    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat,

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    • Profilfoto von Hanspeter Treichler
      Hanspeter Treichler, 20.11.2020, 07:14 Uhr

      Der Rechtsstaat hat hier eher versagt und die freie Marktwirtschaft auch! Bin mir nicht sicher ob es der Mitarbeiterin wirklich weh getan hat, denn es ist es immer wert gegen Unrecht tu kämpfen! Wenn auch Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe sind. Jedenfalls erfreut sich ihre Firma heute trotz Klage und Corona bester Gesundheit. Da gibt es andere Beispiele die innert Kürze Konkurs gingen.

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  • Profilfoto von Wisler Lukas
    Wisler Lukas, 19.11.2020, 13:42 Uhr

    Eine Marketingassistentin im 50% Pensum hört sich für mich nach einer berufstätigen Mutter an. Ist schon traurig, wenn man als Firma solche Angst haben muss und jeden gleich verklagt. Würde ich mir zweimal überlegen mit so jemandem zu arbeiten!!

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  • Profilfoto von Hanspeter Treichler
    Hanspeter Treichler, 19.11.2020, 11:46 Uhr

    Ich würde mich schämen, wenn ich mich als grosse Kaffeerösterei bei den Kunden so durchzusetzen muss. Dies wirft kein gutes Bild auf die grosse Firma aus Littau, welche nur dank Finanzhilfen aus Deutschland überlebensfähig ist.

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  • Profilfoto von Kaltenbach G.
    Kaltenbach G., 19.11.2020, 11:33 Uhr

    Dies ist ein Arbeitsverbot in welchem unsere Justiz wieder einmal kläglich dem stärkeren recht gibt.
    Existenzen welche dahinter stehen werden nicht beachtet.
    Der Kläger sollte sich lieber um seine Kunden kümmern anstelle einen Prozess nach dem anderen zu führen. Spricht ja wohl für sich..

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  • Profilfoto von Sidler P.
    Sidler P., 19.11.2020, 11:08 Uhr

    Es ist erbärmlich wenn eine Firma sich auf dem Markt nur mit spitzfindigen Vertragsklauseln auf dem Markt behaupten kann. Das spricht für ein schlechtes Produkt des klagenden Firma! Man sollte sich doch über Qualität und Service durchsetzen und nicht über veraltete Konkurrenzverbote! Einfach nur peinlich für die grosse Kaffeerösterei!

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  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 18.11.2020, 10:16 Uhr

    Und so wird noch schlechte Kundenbindung belohnt. Solche Klauseln sind veraltet und lächerlich. Ist das Produkt gut, die Service Dienstleistungsqualität ebenfalls, braucht der Arbeitgeber auch keine Angst zu haben. Hier wird ein schlechtes, vielleicht durchschnittliches Produkt belohnt. Kommt einer geschützten Werkstatt gleich.

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