Gericht bestätigt Urteil gegen Ex-Chef von Anliker

Ex-Baudirektor muss in den Bau

Ausser Spesen nix gewesen: Das Kantonsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz gegen einen früheren Direktor der Luzerner Baufirma Anliker (zentralplus berichtete). Um sich uns seiner Familie ein leben ins Saus und Braus zu ermöglichen, hat er seinen früheren Arbeitgeber um sieben Millionen Franken betrogen.

Der Verurteilte mit Doktortitel war auf dem Zenit einer erfolgreichen Karriere. Als Direktor der Emmener Bauunternehmung Anliker war er als Abteilungsleiter Hochbau angestellt, wurde zum Direktor befördert. In dieser Position erzielte er ein Jahreseinkommen von bis zu 732’000 Franken. Zusammen mit seiner ebenfalls gut verdienenden Frau gründete er ausserdem eine Firma für Unterlagsböden und Hartbetonbelag. Über diese erstellte er  Rechnungen für nie erbrachte Leistungen, die er als Direktor der Anliker AG visierte und auszahlen liess. Seine Betrugmasche funktionierte lange Zeit gut. Bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2012 erstellte er 35 Rechnungen im Umfang von über sieben Millionen Franken. Auf die Schliche kam ihm die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Anfangs dieses Jahres wurde er nun vom Luzerner Kriminalgericht wegen gewerbsmässigen Betruges und mehrfacher Urkundenfälschung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt (zentralplus berichtete). Gegen dieses Urteil legten sowohl der Verurteilte wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während der Ex-Direktor eine Strafminderung auf zwei oder drei Jahre anvisierte, um diese teilbedingt antreten zu können, wollte ihn die Staatsanwaltschaft auch wegen Betruges zulasten der Eidgenössischen Steuerverwaltung verurteilt wissen.

Mit 7-Tage-Woche Betrug kompensiert

Beiden Anträgen erteilte das Kantonsgericht eine Abfuhr, wie aus dem eben veröffentlichten Urteil hervorgeht. Zwar hätte der Verurteilte versucht, seine Delikte mit überdurchschnittlichem Arbeitseinsatz zu kompensieren. So verzichtete er selbst auf Ferien und arbeitete von frühmorgens bis abends um 19 Uhr, war auch praktisch immer am Samstag im Büro und bereitete am Sonntag die kommende Arbeitswoche vor. So versuchte er seine Abwesenheit gegenüber der Familie mit der Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils zu kompensieren. Als eine Notlage, die als Rechtfertigung für die Taten gelten könne, wertete das Gericht die Taten freilich nicht.

Es bleibt somit bei den 4 Jahren Freiheitsstrafe. Neu hinzu kommen 4’000 Franken für das Berufungsverfahren – vorausgesetzt, keine der Parteien zieht das noch nicht rechtsgültige Urteil an das Bundesgericht weiter.

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