Über 70 Schmierereien in vier Monaten

EVZ-Fans versprayen die Stadt Zug

Innert vier Monaten hat die Gruppe über 70 Sprayereien hinterlassen. (Bild: Adobe Stock)

Vier Zuger Jugendliche haben im letzten Herbst mit Spraydosen und Permanent-Markern die Stadt verunstaltet – besonders im Hertiquartier waren sie aktiv. Es entstand ein Schaden in fünfstelliger Höhe, die Bussen fallen nun vierstellig aus.

Monatelang zogen die vier durch die Zuger Strassen und hinterliessen ihre Spuren. Verteilerkästen, Verkehrssignale, Fassaden, Strassenlampen, Türen – nicht einmal Spielplätze und Schulhäuser waren vor ihnen und ihren Tags sicher. Dabei handelt es sich um aufgesprayte Schriftzüge.

Offensichtlich handelt es sich bei der Gruppe um EVZ-Fans der bei dem Klub eher unbeliebten Sorte. So waren unter den Sachbeschädigungen mehrere «EVZ», «ZG» und «1967»-Sprayereien. Letzteres bezieht sich auf das Jahr, in dem der Eishockey-Klub gegründet wurde.

Weiter schrieben die jungen Männer «1312» an die Wände, was für «ACAB» steht – eine Abkürzung für den englischen Ausdruck «All Cops Are Bastards» (Alle Polizisten sind Bastarde). Unter den Tags war auch die Nummer «187», was der amerikanische Polizeicode für Mord ist.

Zwei Tage in U-Haft

Die Polizei erwischte die Sprayer in flagranti, in einer Nacht im Dezember. Zwei Tage sassen zwei Mitglieder der Gruppe, die beide im Tatzeitraum schon 18 Jahre alt waren, in Untersuchungshaft. Jetzt sind sie von der Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt worden. Bei dem einen handelt es sich um einen Italiener. Er hat gestanden, für 74 Sprayereien verantwortlich zu sein – und bei elf Schmiere gestanden zu haben.

Bei dem zweiten Täter handelt es sich um einen Schweizer, der für 50 Tags verantwortlich ist – und bei 20 weiteren dabei war. Zusammen hat die Bande einen Sachschaden in fünfstelliger Höhe angerichtet. Zumal die Reinigung der teils grossflächigen Sprayereien auf porösen Oberflächen einiges gekostet hat.

Weitere Vergehen auf dem Kerbholz

Die Strafen fallen unterschiedlich aus. Zwar werden beide mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken bestraft (1'200 Franken). Diese wird fällig, wenn sie innert zwei Jahren erneut beim Sprayen erwischt werden. Die Busse ist beim Italiener mit 1'500 Franken aber fast einen Drittel höher als bei seinem Komplizen.

Das liegt daran, dass sich Ersterer auch noch Widerhandlungen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht hat. Er hatte sich im Internet ein Schmetterlingsmesser bestellt und besass zudem eine echt aussehende Plastikpistole, mit welcher er auf seinem Quartierspielplatz sogenannte «Poser-Fotos» machen wollte. Zudem wurde bei ihm ein Medikament gegen ADHS gefunden, für das er kein ärztliches Rezept hatte. Er nahm die Pillen in der Berufsschule.

Der zweite junge Mann kassierte die Busse, weil auf seinem Handy Videos mit Gewaltdarstellungen gefunden wurden. Welche Strafen die zwei weiteren Mitglieder bekamen, ist nicht bekannt. Das kann daran liegen, dass die Strafbefehle noch nicht rechtskräftig sind – oder dass die beiden minderjährig sind. Die Verfahren der Jugendstaatsanwaltschaft sind nicht öffentlich.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Iten
    Iten, 25.07.2021, 12:14 Uhr

    Dieses Urteil ist ja lächerlich.

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