EuGH: Belgiens Schächtverbot zulässig

Belgien darf rituelles Schlachten «ohne Betäubung» verbieten. Das Land verstosse mit dem Schächtverbot von 2017 nicht gegen die in der EU-Grundrechte-Charta garantierte Religionsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof EuGH. Zwar erlaube eine EU-Verordnung ausnahmsweise das rituelle Schlachten für religiöse Gemeinschaften wie Juden und Muslime. Aber die Mitgliedsstaaten hätten einen grossen Wertungsspielraum, wie sie Tierschutz und Religionsfreiheit unter einen Hut bringen wollten. Jüdische und muslimische Vereinigungen klagten. Der EuGH betont, dass Belgien rituelles Schlachten nur ohne Betäubung verbiete und auch den Import von Halal- und koscherem Fleisch zulasse.

Quelle:swisstxt
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