EU: Verbot halbautomatischer Waffen

Für Privatpersonen in der Europäischen Union bleiben halbautomatische Waffen verboten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden und eine Klage Tschechiens gegen das Verbot abgewiesen. Tschechien hatte argumentiert, das Verbot sei unverhältnismässig. Laut dem Europäischen Gerichtshof braucht es jedoch einheitliche Regeln für die Schengen-Staaten, um für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Die Ausnahme, die für die Schweiz gelte, sei nicht diskriminierend, so der Europäische Gerichtshof. Das trage der Kultur und der Tradition der Schweiz Rechnung, und die Schweiz überwache die betreffenden Personen und Waffen.

Quelle:swisstxt
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