EU-Kommission: Verfahren gegen Ungarn
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Ungarn ein. Das Land schränke die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen ein und widersetze sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Sommer, so die EU-Kommission. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen, sogenannten NGOs, zu ändern, andernfalls könnte die EU-Kommission den Fall erneut vor das EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern. In den vergangenen Jahren hatte die EU-Kommission mehrfach erfolgreich gegen Ungarn geklagt – meist ging es dabei um dessen Asyl- und Migrationspolitik.
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