Littauer Brauerei zieht Urteil weiter

Etikettenschwindel: Lozärner Bier geht vor Bundesgericht

Blau-weiss, aber nicht aus Luzern: das «Lozärner Bier».

(Bild: jwy)

Sowohl die blau-weisse Aufmachung wie auch der Name verstossen gegen das Täuschungsverbot. Zu diesem Urteil kam im Juli das Kantonsgericht. Nun wird sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen, das Lozärner Bier hat das Urteil weitergezogen.

Im Juli wurde bekannt, dass das Lozärner Bier Etikettenschwindel betreibt. Zumindest kam das Luzerner Kantonsgericht zu diesem Urteil. Es warf dem Unternehmen mit Sitz in Littau vor, dass das Lagerbier den Konsumenten täuscht. Denn dieses wird nicht in Luzern, sondern in Schaffhausen gebraut. Das ist auf der Büchse jedoch nicht deklariert. Der Gericht forderte einen «täuschungsfreien Herkunftshinweis»  (zentralplus berichtete).

Die Lozärner Bier AG lässt das nicht gelten und hat das Kantonsgerichtsurteil angeblich weitergezogen. Das berichtet am Freitag die «Luzerner Zeitung». Das Bundesgericht hat das auf Anfrage der Zeitung bestätigt.

Ins Rollen kam das Ganze, weil die für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz zuständige Dienststelle im August 2016 eine Kontrolle durchführte und dabei beanstandete, dass das Produkt «Lozärner Bier Lager» über keine korrekte Kennzeichnung verfüge. Dies akzeptierte Lozärner Bier nicht und legte Beschwerde ein, unterlag aber vor dem Luzerner Kantonsgericht.

Lozärner Bier selber hat sich bisher nicht zum Urteil geäussert.

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