Estermann in zweiter Instanz schuldig

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann ist auch in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte habe zwei Wettkampfpferde unnötig hart mit der Peitsche traktiert, erklärte das Kantonsgericht Luzern am Mittwoch. Die Schuldsprüche betreffen Misshandlungen des Wallachs «Lord Pepsi» im Jahr 2015 und der Stute «Castlefield Eclipse» 2016. Das Kantonsgericht verurteilte Estermann zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen. Von zwei Vorfällen aus den Jahren 2014 bis 2017 gegenüber «Lord Pepsi» sprach es ihn aber frei.

Quelle:swisstxt
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