Fehlender Hochwasserschutz in Luzern?

«Es kann bei jedem Dorfbach passieren»

Der Dorfbach in Dierikon nach dem Unwetter vom Sonntag. Die Wassermassen haben für enorme Verwüstungen gesorgt. (Bild: Linus Estermann)

Das Unwetter vom Sonntag forderte zwei Todesopfer und richtete grosse Verwüstungen an. Pikant: Weil der Kanton sparen muss, hat sich das Hochwasser-Schutzprojekt beim Dieriker Dorfbach verzögert. Das wirft Fragen auf: Wo überall lauern weitere Gefahren für die Bevölkerung? Und: Ist der Kanton haftbar dafür, dass er aus Geldmangel auf Hochwasserschutz verzichtet?

In Dierikon ist der Schock immer noch gross, nachdem eine 32-jährige Mutter und ihre 5-jährige Tochter am Sonntag ertrunken sind. Der Dorfbach war nach heftigen Regenfällen über die Ufer getreten und hat das Untergeschoss des Wohnhauses überschwemmt.

Warum musste das passieren, weshalb gerade in Dierikon? Das werden sich nach den tragischen Ereignissen wohl viele Einheimische fragen. Interessant wird es, wenn man fragt, ob das Unglück nicht hätte vermieden werden können, denn: Eigentlich war geplant, dass der Dorfbach saniert wird, das bestätigt auch Albin Schmidhauser, Abteilungsleiter Naturgefahren bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur. «Es besteht ein Vorprojekt zur offenen Führung des Dorfbaches.» Allerdings wurde die Planung für ein Jahr ausgesetzt, erst seit Februar ist man wieder am Projektieren.

Es fehlt das nötige Geld

Der Grund für die Verzögerung liegt in den Sparvorgaben des Kantons. Im «Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren in den Jahren 2014 bis 2016» sind lediglich 56 Millionen für solche Schutzbauten vorgesehen – um alle nötigen und geplanten Massnahmen zu realisieren, bräuchte es aber Investitionen von 173 Millionen Franken. Dafür fehlt dem Kanton, der wegen seiner Tiefsteuerstrategie (unter anderem auch wegen der tiefen Unternehmenssteuern) mehrere Sparprogramme lanciert hat, das Geld.

Deshalb sind viele nötige Schutz-Bauten sistiert oder verschoben worden. So auch die Offenlegung des Bachs in Dierikon. Dass das Unglück wegen der zeitlichen Verzögerung zu Stande gekommen ist, verneint indes Schmidhauser. «Solche Projekte haben immer eine lange Laufzeit, es kann zu Einsprachen und anderen Verzögerungen kommen.» Die Schutzbauten hätten so oder so nicht rechtzeitig erstellt werden können.

Nur theoretisch haftbar

Dennoch stellt sich die Frage, ob und inwiefern die öffentliche Hand für die Folgen solcher Unwetter verantwortlich ist. Immerhin heisst es im kantonalen Wasserbaugestz, dass der Hochwasserschutz Aufgabe des Kantons ist. Theoretisch ist der Kanton Luzern haftbar, meint dazu Roland Norer, Professor für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums an der Universität Luzern. «Es gibt ein Präzedenzurteil aus Russland. Dort wusste man von Geologen, dass eine akute Gefährdung besteht.» Grundsätzlich aber sei es kaum möglich, bei Hochwassersituationen die Behörden haftbar zu machen. «In diesem Fall geht es ja um eine latente Hochwassergefahr», so Norer. Entsprechende Schutzmassnahmen würden oft aus verschiedenen Gründen verzögert realisiert.

«Haftbar wären die Behörden nur dann, wenn vorsätzlich nichts unternommen wird, um die Hochwassergefahr zu minimieren.»

Roland Norer, Professor für öffentliches Recht, Universität Luzern

«Häufig ist es auch eine Frage der Einschätzung, wie hoch das Gefahrenpotential ist», so der Rechtsprofessor. Meist müssten die Behörden auch Kompromisse mit Anwohnern und Landwirten eingehen. «Haftbar wären die Behörden nur dann, wenn vorsätzlich nichts unternommen wird, um die Hochwassergefahr zu minimieren.» Juristisch gesprochen bräuchte es ein «qualifiziertes Verschulden» der Verantwortlichen.

Die gezähmten Dorfbäche

Bäche mit einem Risikopotential wie in Dierikon gibt es viele im Kanton Luzern, wegen des kantonalen Sparkurses wird es an vielen Orten noch einiges an Geduld brauchen, bis Hochwasserschutzbauten umgesetzt werden können. Wo beim nächsten starken Gewitter Verwüstungen zu erwarten sind, kann Albin Schmidhauser nicht sagen. «In der ganzen Schweiz wurden im vergangenen Jahrhundert unzählige Bäche in den Boden verlegt. So gesehen kann es bei jedem Dorfbach, der in eine Röhre verlegt wurde, passieren.»

Die Sparvorgaben zwingen den Kanton, Prioritäten zu setzen. «Wir haben über 1300 Hektaren Bauzonen, wo Hochwasserschutz nötig wäre. Wir setzen dort an, wo das grösste Schadenpotential vorhanden ist», sagt Schmidhauser. Dieses ist vor allem an der Kleinen Emme und an der Reuss gross: Ein Hochwasser kann an der Kleinen Emme bis zu 300 Millionen und an der Reuss bis zu 270 Millionen Franken Schäden an Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur anrichten. Deshalb setzt der Kanton an diesen Orten Prioritäten. Am Seetalplatz wird der Hochwasserschutz an der Kleinen Emme derzeit realisiert. Mit dem Reussprojekt will der Kanton zudem für 167 Millionen Franken den Hochwasserschutz vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze erneuern.

«Engpass liegt beim Geld»

Auf der anderen Seite müssen viele andere Orte auf die nötigen Schutzbauten warten, weil das nötige Geld fehlt. Wie fahrlässig ist das? Schmidhauser winkt ab und weist darauf hin, dass der Kanton intensiv daran sei, den Hochwasserschutz zu gewährleisten. «Klar liegt der Engpass beim Geld», gibt er zu. Und der oberste Hochwasserbeauftragte Luzerns macht auch keinen Hehl daraus, dass er es begrüssen würde, wenn die nötigen Mittel zur Verfügung ständen, um möglichst überall solche Katastrophen zu vermeiden. «Ich wäre froh, wenn es schneller ginge.»

«Ich wäre froh, wenn es schneller ginge mit dem Hochwasserschutz.»

Albin Schmidhauser, Abteilungsleiter Naturgefahren

Beschlossen wurde der harte Sparkurs vom Parlament – war das aus heutiger Sicht ein Fehler? Nein, meint CVP-Kantonsrat Jürg Meyer. Der Präsident der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) ist überzeugt, dass das Parlament trotz Sparkurs den Hochwasserschutz ernst nimmt. «Aber wir müssen uns im Rahmen des Budgets, das der Finanzplan vorgibt, bewegen.» Aber er ist sich bewusst, dass es mit den momentanen finanziellen Mitteln Jahrzehnte dauern würde, bis alle Schutzmassnahmen umgesetzt werden können. Deshalb hofft Meyer auf das neue Gewässergesetz, das derzeit im Parlament beraten wird. Damit könnte ein neuer Verteilschlüssel gefunden werden zwischen Kanton, Gemeinden und Dritten. «Gut möglich, das dereinst auch die Gebäudeversicherung den Hochwasserschutz mitfinanziert», so Meyer.

Ein weiterer Ausweg aus dem finanziellen Engpass könnte der Bund sein: Jürg Meyer erhofft sich mehr Geld aus Bern – als Gegenleistung müsste Luzern Renaturierungsmassnahmen an Gewässern ergreifen. «Da sehe ich Möglichkeiten, wie wir mittelfristig neue Wege zur Finanzierung des Hochwasserschutzes finden könnten.»

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