Zuger Kantonsrat will Behörde stärker überwachen

«Es ist politisch legitim, der Kesb auf die Finger zu schauen»

Justitia ist blind, aber bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und ihren Klienten menschelt es.

(Bild: flickr/Hans Splinter)

Wer kontrolliert diejengen, die darüber entscheiden, ob den Eltern die Kinder weggenommen werden? Im Kanton Zug kommt mit der Justizprüfungskommission des Kantonsrats künftig eine Kontrollinstanz hinzu. Nicht von ungefähr: In den letzten Jahren hiess das Verwaltungsgericht so einige Beschwerden gegen Entscheide der Zuger Kesb gut. 

Wenn sich die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einschaltet, dann können Muffensausen und Ohnmachtsgefühle aufkommen. Die Behörde besitzt die Verfügungsgewalt, wenns darum geht, ob jemand einen Beistand bekommt, ob Kinder ihren Eltern weggenommen werden, ob sie in ein Heim müssen.

Dies sind Entscheide, die tief ins Seelenleben und in die Privatsphäre von Betroffenen eingreifen. Kein Wunder, ist die 2013 geschaffene Behörde umstritten. Und zwar dergestalt, dass der Schwyzer SVP-Kantonsrat Pirmin Schwander seit geraumer Zeit an einer Volksinitiative tüftelt, mit der die Kesb entmachtet werden soll.

Mindestens im Kanton Zug kommt nun wohl eine institutionelle Änderung hinzu, welche die Aufsicht über die Behörde erst mal verbessern soll. Die Justizprüfungskommission (JPK) soll neue oberste Aufsichtsinstanz der Kesb werden. Dies verlangen die beiden CVP-Kantonsräte Kurt Balmer aus Rotkreuz und Laura Dittli aus Oberägeri in einer Motion, die vergangene Woche im Zuger Kantonsrat einstimmig und ohne jede Diskussion überwiesen wurde.

«Gerichtsähnliche Behörde»

Alles spricht dafür, dass dieses Anliegen Gesetz wird. Denn der Vorstoss kommt aus der grössten Fraktion im Kantonsparlament – von einer staatstragenden Partei und aus der Mitte der Gesellschaft. Doch nicht nur das. Balmer und Dittli, die beide der Justizprüfungskommission angehören, haben auch schlagende Argumente. Die Kesb sei eine «gerichtsähnliche Behörde». Deswegen sei es auch nur billig und recht, wenn sie ebenso wie die Gerichte überwacht würde.

Neben einer Prüfung der Finanzen durch die Staatswirtschaftskommission brauche es zusätzlich eine Kontrolle durch die Justizprüfungskommission des Kantonsrats. Balmer und Dittli wollen also eine politische Inspektion einrichten, die auch inhaltlich bedeutsame Prozesse bei der Kesb unter die Lupe nimmt.

«Wir haben am meisten Fälle aus Bereichen, in denen die Ämter in die persönliche Freiheit der Ratsuchenden eingreifen.»

Katharina Landolt, Ombudsfrau des Kantons Zug

«Es ist politisch legitim, der Kesb auf die Finger zu schauen», sagt Kurt Balmer angesichts der wiederkehrenden Schlagzeilen über Familientragödien mit Kesb-Beteiligung. Allerdings sei die angestrebte Beaufsichtigung «nicht auf den Einzelfall bezogen». Er möchte den «äusseren Geschäftsgang» überwachen, also etwa Fragen zur Zahl und Qualität der Entscheide. Personalfragen fielen nach seiner Ansicht ebenfalls in die Kompetenz der JPK.

Externe Mandate zurückgeholt

Wie Laura Dittli argumentiert, ist es besonders nötig, eine externe Aufsicht über den Geschäftsgang der Kesb zu errichten, weil bei dieser «ein Insourcing des Mandatswesens im Bereich Kindesschutz stattfand». Auf Deutsch: In der Anfangszeit vergab die Kesb viele Mandate an auswärtige Fachleute. Jetzt, wo sie besser aufgestellt ist, hat sie diese zurückgeholt. Seit Anfang Jahr arbeiten alle Beistände der Zuger Kesb unter einem Dach (zentralplus berichtete).

Die CVP-Kantonsräte Kurt Balmer und Laura Dittli.

Die CVP-Kantonsräte Kurt Balmer und Laura Dittli.

(Bild: zvg)

Die JPK soll indes nur eine zusätzliche Kontrollinstanz sein. Die bisherige aufsichtsrechtliche Regelung wollen Dittli und Balmer nicht antasten. Die geht so: Direkte Aufsichtsbehörde der Kesb ist die Direktion des Innern. Dem kantonalen Ministerium vorgesetzt ist der Regierungsrat des Kantons Zug. Und der Kantonsregierung wiederum schaut die gesetzgebende Gewalt auf die Finger: Bisher nur in Form der Stawiko, neu auch durch die kantonsrätlichen Justizprüfer.

2015 wurde fast jede zweite Beschwerde gegen die Kesb gutgeheissen

Wenn jemand aber mit einem Entscheid der Kesb nicht einverstanden ist, dann muss er vor Gericht. Denn bei der Entscheidungsfindung in Einzelfällen ist die Kesb nur dem Gesetz verpflichtet. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Zuger Kesb mittlerweile von den Richtern seltener zurechtgewiesen wird. 2015 hiess das Zuger Verwaltungsgericht noch 16 von 37 Beschwerden gegen Kesb-Entscheide gut – also 43 Prozent, wie einem Newsletter der Direktion des Innern zu entnehmen ist.

Die Kesb im historischen Kontext

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde existiert seit 2013, als das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft trat. Mit der Einrichtung einer einheitlichen Fachbehörde sollte der Erwachsenenschutz professionalisiert werden. Ziel war es, die Zahl der staatlichen Eingriffe ins Private zu verringern. Hintergrund ist die 2008 vom Parlament verabschiedete Änderung des Zivilgesetzbuches zum Erwachsenenschutzrecht, Personenrecht und Kindesrecht. Diese passte das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht den heutigen Verhältnissen und Anschauungen an. Zuvor war das Vormundschaftswesen uneinheitlich und unübersichtlich organisiert gewesen. Im kleinen Gemeinden hatten oftmals (teilzeitlich tätige) Gemeinderäte respektive Sozialvorstände ohne besondere Ausbildung entschieden, ob jemand einen Vormund bekommen sollte oder ein Kind fremdplatziert wurde.

Vergangenes Jahr wurden nur noch 21 Entscheide vor Gericht angefochten, drei Beschwerdeführer erhielten ganz oder teilweise recht. Das bedeutet: Die Zuger Kesb wurde nur noch in 14 Prozent der umstrittenen Fälle vom Gericht korrigiert.

Was die Arbeitsbelastung der professionellen Beistände angeht: Nach Angaben der Direktion des Innern führten im vergangenen Jahr 10 Berufsbeistände insgesamt 847 Mandate – das heisst 84,7 Fälle pro Nase. Weitere 457 Mandate sind immer noch extern vergeben – zum Beispiel an Verwandte, die als Beistände auftreten. Derzeit liegt die Zahl der Berufsbeistände bei 14 – die Regierung hat zudem eine maximale Arbeitsbelastung von 80 Fällen pro Beistand verfügt.

Aufregung liegt in der Natur der Sache

Absehbar bleibt indes, dass die Kesb weiter zu reden gibt. Das liegt in der Natur der Sache. «Wir haben zahlenmässig am meisten Fälle aus Bereichen, in denen die Ämter in die persönliche Freiheit der Ratsuchenden eingreifen», sagt Katharina Landolt, die Ombudsfrau des Kantons Zug. Ihre Stelle kümmert sich um die Beschwerden erzürnter Bürger, die sich von Behörden willkürlich und ungerecht behandelt fühlen. Entscheide der Sozialämter, der Polizei oder der Kesb geben am meisten Arbeit. Kesb-Verfügungen allein sorgen für knapp 10 Prozent der Reklamationen.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von T. M
    T. M, 09.03.2017, 19:33 Uhr

    Alle Achtung! So kooperiert man auch gern, wenn man all dies weiss. 43% der Einsprachen gegen KESB-Entscheide des Jahres 2015 gutgeheissen! So kannten danach alle Beteiligten den Tarif. Die Zuger KESB fällte seither wohl Entscheide, die einem kritischen Blick standhalten.
    Wäre das doch nur in allen Kantonen so! ….. Genau diese Siegesgewissheit (die einfach nicht zu Behörden in der SCHWEIZ passt) führt andernorts dazu, dass man sich sagt: Sollte die Familie uns kritische Fragen stellen, dann weisen wir sie drauf hin, dass vor dem nächst höheren Gericht sowieso 90-100% der Beschwerden chancenlos sind.
    Und das gibt dann diese Entscheide, über die alle den Kopf schütteln: Betroffener, Familie, Umfeld, Hausarzt. Alle.
    Alle ausser der KESB, und (je nach dem, wie stark die Symbiose ist) vorgelagerte soziale Dienste.
    Wenn die KESB zum Beispiel verfügt, es werde ein Berufsbeistand eingesetzt: Dann nützt es schlicht und einfach gar nichts, wenn alle sagen, dass da im privaten Umfeld doch genügend Ressourcen sind, sich ein Götti zur Verfügung stellt, usw.
    Genau darum geht’s ja bei der Kritik an der KESB: Wenn Behörden wollen, dass der Betagte/der Minderjährige sich unter den Seinen geborgen fühlt, (und auch nicht zum Eintritt in eine Sekte verführt wird), opponiert kein vernünftiger Mensch dagegen. Wahrscheinlich hat aber kaum jemand gewollt, dass die KESB sich aufführen können, als bestehe nur SIE aus Erwachsenen….. Während Eltern sowie Hausärtze und unabhängige Psychologen (welche nicht auf der KESB-Lohnliste sind) gleichsam geistig minderbemittelt seien, und daher nicht anzuhören seien.
    Ausserhalb des Kantons Zug können das die KESB. Die Teams, die nicht derart willkürlich, sollten eigentlich auch dagegen sein, dass gewisse Kollegen sich die fehlende Kontrolle zunutze machen, und mit erstaunlichem Selbstbewusstsein verfügen, was ihnen gerade passt.
    So kommt’s, dass KESB-Gegner nicht einfach Primitivlinge sind. Sondern oft gut informierte Leute, die sonst gern unterstützen, was für die Allgemeinheit getan wird.

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  • Profilfoto von estermap
    estermap, 09.03.2017, 17:31 Uhr

    Und wer kontrolliert die Kesb im kt. Luzern?

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  • Profilfoto von Breuss
    Breuss, 09.03.2017, 10:56 Uhr

    Habe auch mit der KESB zu tun jedoch im Kt. SH
    Habe der KESB ein Ultimatum gestellt betreffend Einstellung des Verwaltungsaktes.
    Sollte dies nicht geschehen werden wir unsre Maßnahmen auf folgendem Fundament aufbauen.
    …Bundesverfassung (Stand 2016) steht unter Art. 30 Gerichte und Verfahren
    1… Ausnahme Gerichte sind untersagt.
    Ein Spezialgericht wie die KESBist ein Ausnahmegericht.

    Wir können uns aber auch Drastisches vorgehen vorstellen in dem wir den Spieß umdrehen.
    Wir machen gegen die KESB-Mitarbeiter eine Gefährdungsmeldung.
    Denn in unserer persönlichen Wahrnehmung gefährden die KESB Mitarbeiter die Gesundheit, die Familie, die Existenz, etc.
    Dabei wird es interessant sein, welche Mechanismen losgetreten werden. Nicht vergessen im Vermerk:
    Dieses Schreiben geht an Presse, Ober- oder Verwaltungsgericht. Und dann mal abwarten.

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