Zug will Kultur mit Lotteriegeldern zahlen

«Es ist doch dem KKL völlig egal, aus welchem Topf das Geld bezahlt wird»

Auch das Luzerner KKL erhält Subventionen von Zug in Höhe von knapp einer Million Franken.

(Bild: Urs Wyss/KKL Luzern)

Wer hätte das gedacht: Wer Lotto spielt, unterstützt künftig auch überregionale Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern. Grund: Weil die Zuger Regierung sparen muss, sollen ab 2018  Lotterie- statt Steuergelder in den interkantonalen Kulturlastenausgleich fliessen. Ist das politisch legitim?

Der Akkordeon-Club Ägerital hat 2016 beispielsweise für sein 40-Jahr-Jubiläum 1’000 Franken erhalten. Das Baarer Kammerorchester bekam für Konzerte 14’000 Franken. Der Oberägerer Urs Bachmann wurde für sein Buchprojekt «Jenseits aller Vernunft» mit 1’000 Franken unterstützt. Die Galerie Carla Renggli in Zug freute sich über stattliche 38’257 Franken für den Ankauf von Bildern. Alex Huber aus Zug konnte für seine CD-Release Tour «Lightnings» 1000 Franken einstreichen.

Die Rede ist vom Lotteriefonds, mit dem der Kanton Zug vergangenes Jahr zig Projekte für «wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke», Projekte von Vereinen, Privatpersonen, Galerien, IGs und anderen Institutionen unterstützte. Und zwar in Höhe von stattlichen 7,2 Millionen Franken. Davon flossen allein gut vier Millionen Franken in die Zuger Kultur.

Selbst wenn einige dieser Förderbeträge durch den Lotteriefonds auf den ersten Blick wie Kleckerbeträge erscheinen – für viele sind sie (über-) lebenswichtig. Wobei beispielsweise die IG Galvanik mit 230’000 Franken durchaus einen grossen Batzen einheimste. Ebenso wie die IG Mountainbike Zug mit 360’000 Franken. Ganz zu schweigen vom Lassalle-Haus in Edlibach, das für seine Generalsanierung mit 1,6 Millionen Franken unterstützt wurde – die höchste Dotierung durch den Lotteriefonds im vergangenen Jahr. Alles sicherlich förderungswürdige Projekte.

«Geld stinkt nicht.»

Stephan Schleiss, Zuger Bildungsdirektor und Präsident der Konferenz der Vereinbarungskantone

Doch nun soll ab 2018 der interkantonale Kulturlastenausgleich von Zug, der sich derzeit auf 2,67 Millionen Franken beläuft, ebenfalls mit Lotteriegeldern bestritten werden. Damit sind jene Kosten gemeint, die solche überregionalen Kulturinstitutionen wie das Zürcher Opernhaus oder das KKL in Luzern schultern müssen. Teure Kulturtempel, die auch gerne von Zugern und Bewohnern anderer angrenzender Kantone besucht werden – mangels eigener kultureller Angebote solcher Art.

Die Frage ist, ob es aber überhaupt legitim ist, diesen Kulturlastenausgleich künftig per Lotterie- anstatt per Steuergelder zu finanzieren. Die Zuger Regierung, die den Gürtel immer enger schnallen muss, sieht offenbar keinen anderen Weg. Deshalb will sie an diesem Sparvorschlag aus dem an der Urne abgelehnten Entlastungsprogramm II festhalten.

Strategie soll ab 2018 greifen

«Es braucht noch einen Parlamentsbeschluss für diese Sparmassnahme», sagt Stephan Schleiss auf Anfrage. Er ist Zuger Bildungsdirektor und zugleich Präsident der Konferenz der Vereinbarungskantone für besagten Kulturlastenausgleich. Wenn das Referendum dagegen nicht ergriffen werde, würde diese Strategie ab 2018 greifen. Im Kantonsrat habe es dagegen bis jetzt kaum Widerstand gegeben.

Für Schleiss gilt das lateinische Sprichwort «Pecunia non olet» – sprich: Geld stinkt nicht –, wenn es darum geht, aus welchem Kässeli der Kulturlastenausgleich bezahlt wird. «Das ist doch dem KKL völlig egal, aus welchem Topf das Geld bezahlt wird.» Zudem widerspreche es nicht den Förderkriterien des Lotteriefonds im Kanton Zug, wo explizit eben «kulturelle Zwecke» aufgeführt seien. Schleiss: «Aus dem Lotteriefonds werden Vereine, Institutionen, Projekte und Veranstaltungen finanziert, warum also nicht auch der Kulturlastenausgleich.»

«Wir sind nicht geizig!»

Stephan Schleiss

Aber der Kulturlastenausgleich ist doch eine staatliche Aufgabe. Kann so etwas einfach durch private Lottospieler ersetzt werden? Und bleibt angesichts dieser riesigen Summe dann künftig nicht doch zu wenig Geld für diejenigen übrig, welche die Lotteriefonds-Fördermittel wirklich brauchen? Zumal es in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe gegeben hat, der Kanton Zug würde Lotteriegelder horten. Momentan schlummern satte 20 Millionen Franken in der Lotto-Schatulle.

Schleiss winkt ab: «Wir sind nicht geizig! Der Kanton Zug zahlt seit Jahren mehr Lotteriegelder aus, als wir einnehmen.» Ausserdem soll diese Massnahme vom Kanton nur so lange verfolgt werden, bis die Reserven im Lotteriefonds auf 10 Millionen Franken abgebaut sind. «Dies betrifft einen Zeitraum von maximal acht Jahren.»

Indes: Übergeordnet gilt das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und Wetten. Manuel Richard, Direktor bei der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) in Bern, sagt dazu, das Gesetz verlange, «dass Lotteriegelder ausschliesslich für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwendet werden dürfen. Zudem dürfen Lotteriegelder explizit nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen eingesetzt werden.» Manuel Richard fügt bei: «Für die Einhaltung dieser Zweckbestimmungen sind die kantonalen Vergabeinstanzen zuständig.»

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