Die SVP verlangt, dass die Stadt Luzern die Nachkommenerbschaftssteuer abschafft. Der Stadtrat ist dagegen – nicht nur, weil die Steuer jährlich mehrere Millionen in die Stadtkasse spült.
Was die sogenannte Nachkommenerbschaftssteuer auf Gemeindeebene angeht, hinke die Stadt der grossen Mehrheit der Luzerner Gemeinden hinterher, findet die SVP. Denn nur noch gut die Hälfte der Kommunen würden diese nach wie vor erheben. In der Region um die Stadt sind dies etwa Meggen, Malters und Schwarzenberg.
Deshalb möchte die Volkspartei die Erbschaftssteuer auf Gemeindeebene abschaffen – nicht zum ersten Mal. Denn diese sei «eine Ungerechtigkeit und wirtschaftsfeindlich.» Vermögende würden darum die Stadt verlassen und bei der Nachfolgeregelungen könnten in kleinen und mittleren Betrieben grosse Liquiditätsprobleme entstehen. Die SVP hat deshalb vor einem Jahr einen entsprechenden Vorstoss eingereicht (zentralplus berichtete).
Geld wird für soziale Zwecke gebraucht
Doch der Stadtrat kann mit dem Anliegen der SVP wenig anfangen, wie er am Dienstag bekannt gibt. Er will an der Steuer festhalten – aus verschiedenen Gründen. So werde zum Beispiel der Vermögenszuwachs, der beim Antritt eines Erbes entsteht, von der Einkommenssteuer nicht erfasst. Folglich rechtfertige sich eine Erbschaftssteuer, da dieser Zugewinn ohne eigene wirtschaftliche Leistung erfolge. Ausserdem komme der Staat dadurch an Geld, das für soziale Zwecke verwendet werden könne.
Seine Argumente unterfüttert der Stadtrat mit einer Remineszenz auf Eugen Huber, der 1907 das schweizerische Zivilgesetzbuch verfasst hat: «Viele ehemalige Funktionen der Familie, wie Erziehung, Gerichtsbarkeit, Armenwesen, sind mehr und mehr an den Staat und die Gemeinden gefallen. Dafür muss der Staat entschädigt werden», hielt Huber damals fest. Eine Erbschaftssteuer sei insofern ein kleiner Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit für diejenigen, die nicht in eine privilegierte Familie hineingeboren worden seien.
Nur grosse Erbschaften sind betroffen
Neben staats- und sozialpolitischen Erwägungen nennt der Stadtrat aber auch steuerrechtliche Argumente. So richte sich die Steuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem gebe es einen Freibetrag von 100'000 Franken, wodurch kleine Erbschaften von der Abgabe befreit werden. Im Klartext heisst das: Bei einer Familie mit zwei Kindern muss der teilbare Nachlass des verstorbenen Elternteils höher als 400'000 Franken sein, damit die Erbschaftssteuer überhaupt fällig wird.
Das Argument der SVP, wonach das Erbe bereits als Einkommen besteuert wird, ist für den Stadtrat nur bedingt nachvollziehbar. Dann müsste man nämlich auch die Mehrwertsteuer infrage stellen, argumentiert der Stadtrat. Sie wird auf Konsumgeld erhoben, das ebenfalls bereits als Einkommen versteuert wurde. Abgesehen davon betrage der Steuersatz bei der Nachkommenerbschaftssteuer lediglich eins bis zwei Prozent.
Stadtrat sieht keine Gefahr durch Abwanderung
Aber auch rein finanzielle Aspekte sprechen laut die Stadtregierung gegen eine Abschaffung der Steuer. So lag der durchschnittliche Ertrag zuletzt bei rund 3,7 Millionen Franken pro Jahr. «Damit leistet diese einen wesentlichen Beitrag an den städtischen Finanzhaushalt, auf den die Stadt angesichts des sich in der Finanzplanung abzeichnenden strukturellen Defizits nicht verzichten kann», hält der Stadtrat fest.
Dass Reiche die Stadt wegen der Steuer verlassen, ist laut Stadtrat eine unbegründete Sorge. «Die Einkommens- und Vermögenssteuer hat eine viel grössere Wirkung, wie beispielsweise Erfahrungen aus den Kantonen Zürich und Schwyz zeigen», so der Stadtrat. Das letzte Wort wird das Stadtparlament haben.
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Silvia Keller, 19.05.2020, 17:31 Uhr Erbschaftssteuern sind die liberalsten Steuern überhaupt. Wer erbt hat nichts, rein gar nichts für dieses Geld getan (ausser in der «richtigen» Familie geboren worden zu sein)… Wir brauchen noch viel höhere Erbschaftssteuern, wobei der Freibetrag hoch sein darf. Aber die ganz hohen Erbschaften sollen auch zum Teil der Allgemeinheit zugute kommen!
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ein bischen geld für alle vom geld welches man bekommt finde ich richtig. sicherlich auch für den „erbenden“ verkraftbar.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterCScherrer, 20.05.2020, 07:49 Uhr Vollkommen falsch, denn dieses Geld wurde bereits versteuert. Hier kassiert der Staat ab. Das ist Fakt.
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Andreas Peter, 19.05.2020, 16:44 Uhr Es ist dasselbe wie mit dem «Parkplatzsystem».
Die Stadt driftet leider immer mehr nach links und benötigt immer mehr Geld, um die vielen mittellosen «Gäste» durchzufüttern, an denen sich Links-grün so erfreut (Warum auch immer).
Schade. Luzern ist meine Heimat und es wir hier immer gruseliger.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterKommentarschreiber, 21.05.2020, 08:10 Uhr ich wiederhole mich:
haben sie uns in ihren kommentaren auch inhaltlich etwas mitzuteilen, oder beschränken sie sich auf wutbürgerliche stammtischretorik, bzw. faktenfernes stadtratsbashing?👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter