Unternehmer baut über die Köpfe der Nachbarschaft

Erzürnte Baarer Nachbarn wehren sich gegen «Riesensauerei»

Ein Baarer Einwohner will hier bauen. Viel zu hoch, finden die Nachbarn. (Bild: wia)

Ein Baarer Einwohner will bauen. Deutlich höher und massiger als im Quartier üblich. Ein «Buebetrickli», finden die umliegenden Nachbarn. Sie sind nicht nur ob des Vorhabens des Bauherren erzürnt, sondern insbesondere über den Umgang der Gemeinde damit.

Am Früeberg in Baar ist es ruhig. Wer nicht explizit hierher will, landet nicht auf dieser schmalen Strasse. Sie wird von einfachen und schickeren Einfamilienhäusern gesäumt und endet in einer Sackgasse am Waldrand.

Die Anwohner geniessen von hier oben am Früeberg eine sehenswerte Aussicht: Stadt, See, natürlich auch die Berge präsentieren sich in Richtung Süden von ihrer besten Seite. Für einige Anwohner könnte sich das jedoch bald ändern.

Zwei benachbarte, talseitige Parzellen, auf denen je ein Einfamilienhaus steht, sind von Bauprofilen umsäumt. Was dabei auffällt: Die Profile sind deutlich höher als die umliegenden Häuser. Ein Umstand, der die Gemüter in der Nachbarschaft seit rund eineinhalb Jahren erhitzt.

Der Bauherr will deutlich höher hinaus, als es bei den bestehenden Einfamilienhäusern üblich ist. Zu hoch, finden mehrere Nachbarn. Zu massiv ebenfalls. Darum haben sie sich anfangs 2019 zusammengeschlossen und sich gegen beide Projekte gewehrt.

Vorgehender Fall vom Bundesgericht abgewiesen

Die Beschwerde zu besagter Neuüberbauung landete vor Bundesgericht. Der Bauherr plant anderem eine grosse Tiefgarage, die mittels Autolift erreichbar sein soll.

Der Mann hat gemäss der Nachbarschaft eine Vorliebe für Autos. Rechnet man die private Garage mit, soll das Gebäude fünf Stockwerke gross werden.

An diesem Bau können die erzürnten Nachbarn jedoch nicht mehr rütteln. Das Bundesgericht hat entschieden. Es befand: Der Entscheid der Gemeinde Baar, dem Vorhaben eine Baubewilligung zu erteilen, sei nicht willkürlich gewesen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

Nichtsdestotrotz kämpft die Nachbarschaft weiter. Und zwar gegen das nebenan geplante Bauprojekt. Die Einsprachen gegen dieses wurden anfangs 2019 von der Gemeinde abgewiesen, die Baubewilligung ist erteilt. Nun wenden sich die erzürnten Nachbarn ans Verwaltungsgericht. Sie finden: Der Gemeinderat hat das Projekt zu Unrecht durchgewinkt.

Zorn auf den Gemeinderat

«Was die Beschwerdeführenden insbesondere monieren, ist die Kubatur der beiden Bauprojekte. Diese massive Bauart ist quartieruntypisch. Werden die Bauten umgesetzt, ist das für meine Klienten sehr einschneidend», erklärt die zuständige Anwältin Anja Haller auf Anfrage.

Etwas deutlicher formuliert es einer der betroffenen Nachbarn, der bereits seit 40 Jahren an dieser Strasse lebt. «Das ist eine Riesensauerei, dass dieser Bau von der Gemeinde bewilligt wurde.»

Das Quartier liegt seit rund 15 Jahren in der sogenannten Wohnzone W2a. Erlaubt sind demnach zwei Vollgeschosse, welche eine Fassadenhöhe von maximal 6,5 Metern und eine Firsthöhe von 9 Metern aufweisen. «Aufgrund des fassadenbündigen Attikageschosses würden die Neubauten vom Norden und Osten her gesehen faktisch dreigeschossig», erklärt Anwältin Anja Haller.

160 Quadratmeter, die nicht bewohnt werden dürfen

Bedenken hat Haller ausserdem betreffend des 160 Quadratmeter grossen Untergeschosses. Dieses plant der Beschwerdegegner nicht zu Wohn-, Arbeits- oder Gewerbezwecken zu nutzen.

Aufgrund der Hanglage und der beabsichtigten Abgrabungen sowie der geplanten Fenster und Türen, die auf eine grosszügige Terrasse hinausführen, ist es laut Haller ein Leichtes, auch das Untergeschoss bewohnbar zu machen. Eine solche Wohnnutzung jedoch würde die maximal zulässige Ausnützung deutlich überschreiten.

Haller sagt: «Das Bauvorhaben wurde dem Diktat der maximalen Ausnützung unterworfen, ohne jegliche Rücksicht auf die Nachbarn. Es wäre durchaus möglich gewesen, im Rahmen der Ausnützung einen Bau zu realisieren, der die Nachbarn nicht so sehr tangiert.»

Der Anwalt des Beschwerdegegners schweigt

Zu den Vorwürfen will sich der Anwalt des Bauherrn auf Anfrage von zentralplus nicht äussern. Stattdessen verweist dieser auf die anwaltliche Schweigepflicht und fordert die Journalistin auf, die Veröffentlichung über das Bauvorhaben zu unterlassen. Dieser Aufforderung kommt zentralplus nicht nach. Unserer Ansicht nach soll Kritik an der Bewilligungspraxis der Behörden öffentlich diskutiert werden.

«Was der Bauherr durchzusetzen versucht, ist nichts weiter als ein ‹Lausbubentrickli›.»

Stephan Rietiker, Anwohner und Mitbeschwerdeführer

Stephan Rietiker, einer der Beschwerdeführer, sagt auf Anfrage: «Ich missgönne es meinem Nachbarn nicht, dass er sich ein schönes Haus baut. Überhaupt nicht. Doch was er durchzusetzen versucht, ist nichts weiter als ein ‹Lausbubentrickli›, um die Gesetze zu umschiffen.» Man habe versucht, mit besagtem Nachbarn konstruktive Gespräche zu führen. Vergebens.

Rietiker sagt weiter: «Ich bin absolut platt, dass die Gemeinde das mit sich machen lässt. Es müssen doch für alle die gleich langen Spiesse gelten.» Über deren Verhalten sind die Nachbarn nämlich mindestens genauso verärgert wie über jenes des Bauherren.

Hat der Gemeinderat beide Augen zugedrückt?

So hätten sich die Beschwerdeführer von der Gemeinde eine deutlich strengere Handhabung hinsichtlich der Einordnung und der Ausnützung gewünscht. Haller sagt dazu: «Der Baarer Gemeinderat hat die Pläne scheinbar einfach durchgewinkt. Wäre die Abteilung Planung/Bau kritischer gewesen, wäre das nicht passiert.»

Der Gemeinderat habe die Baubewilligung nur deshalb erteilt, weil er fürchtete, einen guten Steuerzahler zu verlieren, vermuten einige Nachbarn im Quartier.

Der Baarer Gemeinderat äussert sich derzeit nicht zum geplanten Haus, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der Baarer Bauchef Jost Arnold sagt jedoch zum ersten Bauprojekt. «Dazu ist zu sagen, dass das Bundesgericht den Entscheid des damaligen Bauvorstandes beziehungsweise Gemeinderates gestützt hat.»

Auf diesen Erkenntnissen basierend sei auch das zweite Haus bewilligt worden. Arnold weiter: «Insgesamt hält die geplante Baute die massgebenden Bauvorschriften ein.»

Regelung aus den 70ern soll Bauten beschränken

Was den Nachbarn an der ganzen Causa besonders missfällt, ist der Umstand, dass in der Nachbarschaft seit 1972 eine Abmachung gilt, welche genau einen solchen Fall, wie er heute vorliegt, verhindern sollte.

Gemäss dem Servitut, das zentralplus vorliegt, gilt nämlich für die Gebäude in der Nachbarschaft eine Baubeschränkung, welche auch für besagte Parzellen gilt. Gemäss dem Vertrag, den alle Zuzüger damals unterschreiben mussten, wurde festgelegt, dass dort «nur je ein Einfamilienhaus» gebaut werden darf. Genauer präzisiert wird die Einschränkung jedoch nicht.

Wie der Baarer Gemeinderat Jost Arnold betont, handelt es sich beim besagten Servitut aus den 70er Jahren um eine «rein privatrechtliche Angelegenheit». Um zu klären, ob der Bauherr gegen diese Dienstbarkeit verstösst, müsste also Zivilklage erhoben werden.

Ob sie dieses rechtliche Mittel ergreifen möchten, ist für die Beschwerdeführer noch offen. Falls ja, dürften die Bauprofile wohl noch etwas länger stehen bleiben.

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7 Kommentare
  • Profilfoto von Lukas Hofer
    Lukas Hofer, 28.08.2020, 08:58 Uhr

    Die Aussicht von Reichen wird von noch Reicheren im Rahmen des gesetzlich Erlaubten eingeschränkt? Solche Probleme möchte ich haben, dann ginge es mir echt gut.

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  • Profilfoto von Agate Bauer
    Agate Bauer, 26.08.2020, 13:37 Uhr

    «Die Geister, die ich rief».

    Zug ist ja ein wunderbares Beispiel für aggressive, unsolidarische Steuerpolitik. Reiche Personen werden mit Handkuss aufgenommen und mit Steuervorteilen überhäuft. Dafür profitieren alle Zugerinnen und Zuger von lächerlich tiefen Steuern. Dann ist man überrascht, wenn man den Preis dafür sieht und realisiert, wie käuflich auch die Schweiz ist.

    Eine oberflächliche Aussage, aber irgendwie mag ich’s den Baarern gönnen, wenn einer kommt, der noch mehr hinblättert und Ihnen die Sicht verbaut.

    Profitieren und den Preis nicht zahlen. Typisch Zug. Wobei das wohl auch in Hinterpfupfikon und überall auf der Welt vorkommt. Da sind wohl einfach weniger Anwälte involviert und dafür ein paar Gemeinderäte und Lokalpatriarchen mehr … ein Hoch auf den Neokapitalismus.

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  • Profilfoto von Matthias Jauch
    Matthias Jauch, 26.08.2020, 12:48 Uhr

    Eine weitere Möglichkeit ist natürlich dass der entsprechende Liegenschaftsbesitzer sich vom Servitut loskaufen müsste. Das würde ich der Rechtsprechung empfehlen.

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  • Profilfoto von Matthias Jauch
    Matthias Jauch, 26.08.2020, 12:42 Uhr

    So einfach ist das offensichtlich nicht – wenn ein entsprechendes Servitut verletzt wird. Privatrecht ist ein hohes Gut in der CH. Das einfachste für die GMDE Baar währe es m.E., die Betroffenen Liegenschaftsbesitzer im Zivilprozess zu unterstützen, um die vom Servitut betroffenen Liegenschaften um 1,5 Stockwerke höher ein zu Zonen.

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  • Profilfoto von Stefan Ernst
    Stefan Ernst, 26.08.2020, 10:39 Uhr

    Die Art und Weise wie mit Gerichten und über die Politik und damit auf Kosten der Allgemeinheit die eigene Aussicht geschützt werden soll ist unredlich. Und die Opferhaltung der Beschwerdeführer in dieser Sache ist einfach nur unangebracht.

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  • Profilfoto von René Gruber
    René Gruber, 26.08.2020, 08:38 Uhr

    Es ist klar, dass es für die Nachbarn eine Einschränkung der Aussicht geben wird. Genau so klar ist aber auch, dass die Behörden ein Gebäude welches den Gesetzen entspricht nicht einfach nicht bewilligen können. Selbst das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Gebäude den Baugesetzen entspricht.
    Was das Untergeschoss angeht kann man nur sagen, hier kann nur bewilligt werden was eingegeben wird und nicht was daraus einmal gemacht werden könnte. Hier ist es den Nachbarn überlassen die Gemeinde darauf hin zu weisen, wenn sie feststellen, dass das Untergeschoss später umgenutzt wird. Erst in diesem Falle kann die Gemeinde einschreiten, abgesehen vielleicht davon, dass in der Baubewilligung explizit erwähnt werden könnte, dass die Räume im UG nicht nachträglich zu Wohnraum umfunktioniert werden dürfen.

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  • Profilfoto von Adolf
    Adolf, 26.08.2020, 06:35 Uhr

    Offenbar hat das Bundesgericht entschieden.

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