Erwerbsausfall-Hilfe wird verlängert

Gewisse direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Erwerbstätige können länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat die eigentlich am 16. September auslaufende Hilfe bis Ende des Jahres verlängert. Der Bundesrat passte die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall entsprechend an. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Die Verlängerung betrifft Personen, die sich auf Anordnung einer Behörde in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr arbeiten können. Profitieren können zudem Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten.

Quelle:swisstxt
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