Über 30 Mastschweine waren verletzt

Erneut haben zwei Zuger Landwirte gegen den Tierschutz verstossen

Weil er sich ungenügend um seine Schweine kümmerte, ist ein Zuger Landwirt nun verurteilt worden.

Von tierfreundlicher Haltung kann bei diesem Zuger Bauern keine Rede sein: 33 seiner Schweine waren verletzt, als sie im August 2020 geschlachtet werden sollten. Die Zustände auf dem Mastbetrieb waren noch vier Monate später ungenügend. Nun wird er verurteilt.

Was ist los in den Zuger Schweinemastbetrieben? Erst kürzlich ist ein Landwirt verurteilt worden, weil er die Klauen zweier Muttersäue so lange nicht geschnitten hatte, dass die Tiere bei der Schlachtung verkrüppelt waren (zentralplus berichtete). Nun kommen weitere Fälle ans Licht.

Im ersten sind 33 Mastschweine betroffen. Diese wurden im August vor einem Jahr nach Zürich gebracht, wo sie geschlachtet werden sollten. Vor Ort stellte der amtliche Tierarzt fest, dass fast die Hälfte der gelieferten Tiere verletzt waren.

Entzündete Wunde dort, wo vorher der Schwanz war

Eines der Schweine hatte einen komplett abgebissenen Schwanz. Nur eine breite offene, blutige und entzündete Wunde blieb zurück. Bei vier weiteren Tieren wurden nur noch Schwanzstummeln festgestellt, die entzündet und geschwollen waren. 28 weitere Tiere hatten leichte bis mittelschwere Bissverletzungen.

Weiter stellte der Tierarzt fest, dass sämtliche Mastschweine so verschmutzt waren, dass ihr Fleisch nicht hätte verwendet werden dürfen. Der Landwirt machte sich deshalb auch einer Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz schuldig.

Hausdurchsuchung auf dem Hof

Nach dem Vorfall war der Veterinärdienst des Kantons Zug hellhörig. Er führte auf dem Betrieb deshalb im Dezember eine Hausdurchsuchung durch – und stellte erneut Verstösse fest. In vier Abteilen wurden zu viele Tiere gehalten. In fünf hatten die Schweine kein Beschäftigungsmaterial.

Erneut waren 18 Tiere von «Schwanzbeissen» betroffen und 11 Tiere waren übermässig verschmutzt. Gemäss dem rechtskräftigen Strafbefehl ist das Beissen bei Schweinen eine Verhaltensstörung, die durch Mängel in der Tierhaltung hervorgerufen werden kann.

Landwirt bekommt eine letzte Chance

Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft dem Landwirten vor, dass er es trotz «offensichtlicher Anzeichen» nichts unternommen hat, um seine Tiere zu schützen. Er trennte sie nicht räumlich, sorgte nicht für ärztliche Betreuung oder erlöste sie von ihrem Leid.

Der Mann wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt. Die 3'300 Franken werden fällig, wenn innerhalb von zwei Jahren erneut Verstösse festgestellt werden. Zudem muss er zwei Bussen in der Höhe von 550 Franken und 300 Franken bezahlen.

Klauenpflege bei Kuh vernachlässigt

Ebenfalls rechtskräftig verurteilt wird ein Landwirt, der die Pflege seiner Kuh vernachlässigt hat. Das Tier sollte im Oktober 2020 geschlachtet werden, als die Amtstierärztin es untersuchte. Sie stellte fest, dass die Klauen der Kuh zu lang waren. Sie hatte eine entzündete Verletzung an den Hinterbeinen und Geschwüre an den Sohlen. Das Tier litt «unter erheblichen Schmerzen, weshalb es sein linkes Bein nur zögerlich belastete», wie es im Strafbefehl heisst.

Der Landwirt habe es unterlassen, sich regelmässig um die Pflege und die Beschneidung der Klauen zu kümmern. Er wird wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt. Auch hier gewährt die Staatsanwaltschaft die Bewährung bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sofort bezahlen muss der Mann eine Busse von 400 Franken.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Iten
    Iten, 20.07.2021, 12:50 Uhr

    Das ist einfach verrückt.
    Diese Bauern sollten beim Namen genannt werde.

    Klauen sie mal bei Migros oder Coop eine Schokolade und der Teufel ist los und sie erhalten eine Busse.

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  • Profilfoto von Tell
    Tell, 20.07.2021, 09:50 Uhr

    Wann hört das endlich auf? Das Vertrauen in unsere Bauern leidet massiv – leider immer wider mit Recht….

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