Gewicht von Gutachten herabgestuft

Ermöglicht neue Rechtsgrundlage Abriss des Luzerner Theaters?

Das alte Luzerner Theater an der Reuss. (Bild: jwy)

Die Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Kommission für Denkmalpflege stellen sich bisher quer, wenn es um einen Abriss des Luzerner Theaters geht. Doch vor Gericht könnten ihre Gutachten wegen einer Gesetzesänderung plötzlich an Gewicht verloren haben.

Die Debatte ums neue Luzerner Theater ist in vollem Gang. Weil das Gebäude in einem schlechten Zustand ist, braucht es einen Um- oder Neubau. Nebst der Diskussion über die «Hülle», wird auch eifrig und kontrovers über den «Inhalt» diskutiert (zentralplus berichtete).

Über der ganzen Debatte schwebt ein Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission und der Kommission für Denkmalpflege vom Sommer 2019. Dieses besagt, dass ein Abriss und Neubau des Luzerner Theaters «grundsätzlich abzulehnen» sei, da dies «zu einer schweren Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung führen würde.» Faktisch gilt ein Abbruchverbot (zentralplus berichtete).

So klar ist die Sache allerdings nicht. Vor kurzem habe sich die rechtliche Ausgangslage geändert. Dies schreibt FDP-Grossstadtrat Marc Lustenberger in einem Vorstoss, der von Parlamentariern aus allen Fraktionen unterzeichnet wurde.

Auch öffentliche Interessen haben Gewicht

Im September 2019 sei durch die Bundesversammlung eine Änderung von Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) beschlossen worden, die grosse Auswirkungen auf die zukünftige Rechtssprechung der Gerichte haben dürfte. Diese Änderung besagt, dass die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) künftig zwar eine gewichtige, jedoch nicht mehr alleinig ausschlaggebende Entscheidungshilfe sein sollen.

So sollen kantonale oder öffentliche Interessen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte gegenübergestellt werden. Demnach dürfe das Gutachten der ENHK in der Interessenabwägung künftig nicht automatisch höher gewichtet werden als die Ansichten der lokalen und kantonalen Behörden. Konkret heisse das, dass in Zukunft auch von solchen Gutachten abweichende Fachmeinungen in der juristischen Beurteilung gleichwertig zu berücksichtigen seien.

Mit dem Vorstoss wollen die Parlamentarier nun vom Stadtrat wissen, wie er die neue Ausgangslage bezüglich eines Abrisses des Luzerner Theaters einschätzt und ob er bereit wäre, Gegengutachten erstellen zu lassen.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von André Meyer, a. Präsident der EKD
    André Meyer, a. Präsident der EKD, 21.01.2020, 09:51 Uhr

    Die rechtlichen Grundlagen haben sich nicht geändert. Denn ein Gutachten ob von der ENHK oder einer anderen Fachstelle ist immer nur eine Fachmeinung, die den politischen Entscheid nicht vorwegnimmt. Der politische Entscheid liegt im Abwägen konkurrenzierender Interessen und zu bestimmen, was im öffentlichen Interessen liegt.Was schon immer Gültigkeit hatte wird nun völlig überflüssig im Eidg. Gesetz über den Heimatschutz präzisiert. Von einer Gesetzesänderung und einer neuen Ausgangslage zu sprechen, wie es die Theaterszene und die Bildungskommission tut, ist eine bewusste Irreführung der Bevölkerung und eine missbräuchliche Einflussnahme auf den politischen Prozess.

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 17.01.2020, 17:58 Uhr

    Nennen wir das Kind doch beim Namen! Es geht und ging gar nie um das Theater als Kunstform an sich. Die primäre Intention sind neue Aufträge für die Bauwirtschaft. Und dort soll natürlich, Luzern als weltbekannte Kultur- und Touristenstadt soll sich dies gefälligst leisten wollen und müssen, geklotzt und nicht gekleckert werden. Am besten holt man gleich Herzog & de Meuron für die Neubauplanung ins Boot! Denn es soll ein Bauwerk von nationaler, ja gar internationaler Strahlkraft werden. Kosten – es zahlt ja die öffentliche Hand – spielen dabei in den Augen der verantwortlichen Personen, welche in dieser causa als Triebkräfte figurieren – nie nur auch eine Rolle. Hauptsache pompös, gigantoman und sehr teuer. Also Augen auf Stimmvolk!

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  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 17.01.2020, 13:11 Uhr

    Aha. Das Bild offenbart alles. Sobald «Bauherrenmediator» Kurt Bieder involviert ist, läuten bei mir sämtliche Alarmglocken. Er ist auch für das Schlamassel im Mattenhof mitverantwortlich, bei dem äusserst wertvolle Baulandreserven der Allgemeinheit für ein Butterbrot an private Investoren verschenkt wurden! Scheinbar das Kerngeschäft von Altstadtrat Bieder, der natürlich jetzt die Netzwerke seiner langen Amtszeit bestens nutzen und vergolden kann. Nur: Warum plant man das neue Stadttheater nicht beim Seetalplatz Luzern-Nord? Diese Region wird doch nun seit Jahren als das non-plus-ultra angepriesen und sei total en vogue. Die feinen Leute wollen dann halt doch lieber im Stadtzentrum ihr Theäterli geniessen – da sind auch die Laufwege kurz, um danach wieder auf Dreilinden oder an der Halde zu verschwinden.

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