Ermittlungen gegen Burma eingeleitet

Der Internationale Strafgerichtshof ICC hat wegen der Verfolgung und Vertreibung der muslimischen Minderheit der Rohingya Ermittlungen gegen Burma eingeleitet. Die Chefanklägerin des ICC erhielt dazu die Bewilligung. Die vorliegenden Informationen böten Grund zur Annahme, dass gegen die Rohingya aufgrund ihrer Religion und ethnischen Zugehörigkeit systematisch Gewaltakte verübt worden seien. Das könne als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden, so die ICC-Richter. Seit 2017 sind rund 700’000 Rohingya nach Bangladesch geflüchtet. In ihrer Heimat wurden sie systematisch verfolgt. Sie gelten nicht als burmesische Staatsangehörige.

Quelle:swisstxt
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