Luzerner Kriminalgericht entscheidet über Raub

Er trinkt zu viel, wird gehänselt – und plötzlich zum Täter

Ein Abend in der Ufschötti in Luzern endete später in einem Raubüberfall. (Bild: jal)

Ein gemütlicher Abend am See endete letzten Sommer mit einer Straftat. Ein junger Luzerner hat gemeinsam mit einem Bekannten einen Mann überfallen, den er an jenem Abend kennengelernt hatte. Zuvor waren Spott sowie eine Menge Wodka und Rum im Spiel.

Alles fing ganz harmlos an, an jenem Sommertag, dem heissesten bis anhin im Jahr 2018. Es war der Abend vor dem 1. August. Ein damals 19-jähriger Luzerner traf sich in der Ufschötti mit Bekannten, um mit ihnen zusammen etwas zu trinken.

Dass er später eine Straftat begehen würde, dürfte er sich in diesem Moment wohl kaum ausgemalt haben. Denn der junge Mann hat sich in seinem Leben bisher nichts zuschulden kommen lassen.

Über Hörgerät lustig gemacht

Diese weisse Weste wünscht er sich heute zurück. «Es tut mir leid, was ich getan habe», sagte der 20-Jährige am Montag vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er sei mit den falschen Leuten unterwegs gewesen und habe einfach mitgemacht.

Abgekürztes Verfahren

Wenn der Beschuldigte den ihm vorgeworfenen Sachverhalt gesteht, kann er ein abgekürztes Verfahren beantragen. Dabei handeln Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen «Deal» aus, und der Beschuldigte akzeptiert die vereinbarte Strafe. Der Vorteil: Es braucht kein aufwändiges Beweisverfahren.

Ein abgekürztes Verfahren ist nur möglich, wenn das Strafmass nicht höher ist als fünf Jahre und kein Opfer oder Geschädigter sein Veto einlegt. Oft wird der «kurze Prozess» bei Drogen- und Verkehrsdelikten angewendet. Die Zahl der abgekürzten Verfahren ist seit der Einführung 2001 gestiegen, wobei immer wieder Kritik ertönt, beispielsweise, weil das «Feilschen» hinter verschlossenen Türen geschieht.

Was war passiert? Auf der Ufschötti lernte der junge Luzerner sein späteres Opfer kennen. Es war offensichtlich keine Begegnung der netten Art. Der neue Bekannte hänselte den 19-Jährigen, der seit Geburt an schwerhörig ist und seine Aussprache nicht immer deutlich artikulieren kann. Der Mann machte sich an jenem Abend über seine beiden Hörgeräte und seine Sprache lustig. Zudem schubste er ihn mehrfach.

520 Franken geklaut

Es dürfte mit ein Grund gewesen sein, wieso das Opfer dieser Hänselei später zum Täter wird. Auf dem Nachhauseweg schlug sein Kollege vor, den Peiniger, der ebenfalls Richtung Bahnhof unterwegs war, auszunehmen. Bei einer kurzen Rauchpause packte der Kollege den Mann von hinten an den Armen und wies den Luzerner an, ihm das Portemonnaie wegzunehmen.

Ein Befehl, dem er nicht sofort Folge leistete. Er sei im ersten Moment geschockt gewesen und regungslos stehen geblieben, heisst es in der Anklageschrift.

Der Angegriffene wehrte sich, fiel zu Boden, doch letztlich schafften es die zwei, ihm seine Geldbörse zu klauen. Die 520 Franken, die darin waren, teilten sie sich nach der Flucht auf, das Portemonnaie warfen sie in die Reuss. Danach gingen sie einen Cheeseburger essen und vereinbarten, gegenüber der Polizei zu erzählen, das Opfer sei mit einem Messer bewaffnet gewesen.

Der Alkohol macht ihn aggressiv

Rund zwei Monate später stand um 6.20 Uhr morgens die Polizei vor der Tür. Der junge Luzerner wurde verhaftet und verhört. Er gestand alles, beteuerte seine Reue. Er habe sich vom Kollegen zur Tat überreden lassen. Ihm sei das Ganze nicht geheuer gewesen, er ist laut Anklageschrift gar in Panik geraten.

Dazu kam der Alkohol. Je eine halbe Flasche Rum und Wodka konsumierten sie laut Anklageschrift. Dabei gehört der junge Mann gemäss eigenen Aussagen zu jener Sorte Menschen, die durch das Trinken aggressiv werden. Die Staatsanwaltschaft geht denn auch davon aus, dass er sich im nüchternen Zustand nicht hätte zu einer solchen Tat hinreissen lassen.

Trotzdem wiege das Verschulden des jungen Mannes nicht leicht. Aus purer Geldgier heraus habe er eine grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt. Der Schock für das Opfer, das körperlich unverletzt blieb, sei erheblich gewesen. Das Fazit fällt deutlich aus: Das Handeln des jungen Mannes sei «sinnfrei, inakzeptabel und unentschuldbar».

Hoffen auf einen einmaligen Ausrutscher

Zu hoffen bleibe, dass es sich dabei um einen einmaligen Ausrutscher handle. Vor Gericht bestätigte der junge Mann, der derzeit seine Berufslehre absolviert, dass er in Zukunft keine solchen Dummheiten mehr begehen werde. Seit Anfang Jahr trinkt er viel weniger Alkohol, mit der Polizei hatte er seit dem Vorfall nichts mehr zu tun.

Das Kriminalgericht verurteilt ihn im abgekürzten Verfahren wegen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Probezeit wird auf zwei Jahre angesetzt. Der 20-Jährige verpflichtet sich, dem Opfer das gestohlene Geld sowie den Schaden für dessen Brille, die beim Raub kaputtging, zurückzuerstatten. Zudem muss er die Verfahrenskosten, die später im schriftlichen Urteil festgelegt werden, tragen.

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