Erneute Verzögerung des Zuger Bebauungsplans

Endloser Kampf: Salesianum-Gegner wehren sich weiter

Visualisierung der von der Alfred Müller AG geplanten Überbauung mit 56 Wohnungen beim Salesianum (rechts). (Bild: Alfred Müller AG)

Das Bauprojekt Salesianum und sein Bebauungsplan verzögern sich weiter. Nachdem die Gegner beim Zuger Regierungsrat abgeblitzt worden sind, ziehen diese nun die Beschwerde an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht, weiter.

Die Salesianum-Gegner mussten bereits eine erste Niederlage einstecken, nachdem der Zuger Regierungsrat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen hatte  (zentralplus berichtete).

Doch die Gegner bringen den Kampf in die nächste Runde. Das Vorhaben verzögert sich weiter, denn die Gegner ziehen ihre Beschwerde an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht weiter. Zu den Gründen wollen sich die Gegner derzeit nicht äussern, wie sie auf Nachfrage gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagten. 

Im Dezember 2017 genehmigte der Regierungsrat den Bebauungsplan Salesianum – allerdings nur mit zwei Auflagen. Ein Mindestabstand von 8,3 Metern musste im Umgebungsplan eingetragen werden zwischen der Interessenlinie der SBB und der bestehenden Gleitachse. Weiter musste im Bebauungsplan der folgende Satz gestrichen werden: «Die im Plan dargestellte mögliche Anordnung der acht Hauptbauten hat nur informativen Charakter.» Damit müssen die Bauten genau an dem Ort erstellt werden, auf dem sie im Plan festgesetzt sind (zentralplus berichtete).

Die Alfred Müller AG bedauert den Entscheid der Gegner, sich weiter gegen das Vorhaben zu wehren. Überrascht seien sie jedoch nicht. Aufgrund «Partikularinteressen» könne der Bebauungsplan nach wie vor nicht umgesetzt werden.


 

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