«Neue Wege in der Bodenpolitik»

Emmen sagt mit 60 Prozent Ja

Darf die Gemeinde Emmen ihre Grundstücke verkaufen oder nicht? Das wird mit der Abstimmung am 12. Februar entschieden.

(Bild: zVg)

Das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» wurde von der Emmer Stimmbevölkerung mit 59.82 Prozent angenommen. Betroffene Grundstücke können somit nur noch im Baurecht abgegeben werden.

Die Emmer Stimmbevölkerung stimmte dem «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» mit 3’676 zu 2’469 Stimmen zu. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 39 Prozent, berichtet die Gemeinde in einer Mitteilung.

Bei dem Reglement handelt es sich um den Umsetzungsvorschlag der am 28. Februar 2016, in der Form der allgemeinen Anregung, angenommenen Gemeindeinitiative «Bodeninitiative – Boden behalten und Emmen gestalten». Die Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlags lag beim Gemeinderat. Dazu hat er ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Parteien, Vereine und interessierte Personen machten von der Mitsprachemöglichkeit Gebrauch und brachten ihre Ansichten ein. Aus diesen Stellungnahmen und den Vorarbeiten des Gemeinderates ist das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» entstanden. Dieses Reglement wurde anschliessend dem Einwohnerrat zur Beratung unterbreitet. Dieser hat den Stimmberechtigten die Ablehnung des Reglements empfohlen.

Grundstücke können noch im Baurecht abgegeben werden

Durch die Annahme des Reglements können Grundstücke im Eigentum der Gemeinde nicht mehr verkauft, sondern Dritten ausschliesslich im Baurecht zur Nutzung überlassen werden. In folgenden Ausnahmefällen ist ein Verkauf dennoch möglich:
·         bei der Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bundes;
·         bei Kleingrundstücken, deren Fläche 100 Quadratmeter nicht übersteigt;
·         und bei der Abgabe von Grundstücken an gemeindeeigene Betriebe oder an gemeinnützige Organisationen.
 
Sonstige gemeindeeigene Grundstücke können nur unter der Voraussetzung, dass in den vergangenen fünf Jahren ein vergleichbares Grundstück erworben wurde, verkauft werden. Der Tausch von Grundstücken ist jedoch weiterhin möglich. Diese müssen in Bezug auf Fläche, Nutzung und Wert vergleichbar sein.

Das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Emmen» tritt am 1. März 2017 in Kraft. Gemeindepräsident Rolf Born betont: «Mit der Annahme des Reglements zeigt die Emmer Stimmbevölkerung, dass sie neue Wege in der Bodenpolitik gehen will –  als eine der ersten Gemeinden der Schweiz.»

Erfreute Reaktionen von links

«Ich bin sehr erfreut und erleichtert, dass unsere Bodeninitiative so deutlich bestätigt worden ist und der Volkswillen nun umgesetzt wird», so Barbara Fas, Fraktionschefin der SP Emmen in einer Mitteilung. Der Versuch von FDP und SVP, die Initiative mit einer erneuten Abstimmung über das Reglement zu bodigen sei klar gescheitert.

Andreas Kappeler, Fraktionschef der Grünen: «Emmen erhält nun ein Reglement, welches eine fortschrittliche Bodenpolitik ermöglicht.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Samuel Kneubuehler
    Samuel Kneubuehler, 12.02.2017, 15:21 Uhr

    Endlich kann der Volksentscheid umgesetzt werden! Das ist ein super Signal der Emmer Bevölkerung, sodass sie auch in Zukunft über ihr eigenes Land die Hohheit hat. Was mich überrascht ist, dass Frau Fas von «unserer» Initiative spricht. Ist es nicht. Die Grünen warens. Imfall.

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