Emmen: Das VBS informiert unvollständig
Die Luzerner Regierung will genauere Informationen zu den Flugbewegungen auf dem Militärflugplatz Emmen. Die Lärmbelastung auf dem Flugplatz dürfe keinesfalls ansteigen und auch an der Pistensperre in den Sommerferien solle festgehalten werden, teilt der Kanton mit.
«Präzise und verbindliche Angaben» zu den geplanten Flugbewegungen sämtlicher Flugzeugtypen fordert der Luzerner Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zum Stationierungskonzept der Armee. Die Vernehmlassungsunterlagen des Bundes zum neuen Stationierungskonzept der Armee seien unvollständig, stellt der Luzerner Regierungsrat in seiner Stellungnahme zuhanden des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) fest. Auf die entscheidenden Fragen zur Anzahl Flugbewegungen, die sich mit der geplanten Schliessung des Flugplatzes Sitten ergeben, sowie zur Lärmbelastung durch die mögliche Stationierung der Gripen-Kampfflugzeuge nähmen die Unterlagen des Bundes keine Stellung.
Auch auf Nachfrage des zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) habe man keine weiteren Informationen erhalten, hält der Regierungsrat fest. Eine Stellungnahme gestalte sich daher schwierig. Es sei für den Kanton Luzern unabdingbar, präzise und verbindliche Angaben zur geplanten Anzahl der Flugbewegungen sämtlicher Flugzeugtypen zu erhalten.
Weiter fordert der Regierungsrat, dass die Lärmbelastung des Flugplatzes Emmen durch das neue Stationierungskonzept auf keinen Fall ansteigen darf. Ebenso müsse an einer Pistensperre während den Sommerferien von minimal vier Wochen sowie an einem reduzierten Flugbetrieb während weiterer zwei Wochen festgehalten werden. Damit nimmt der Regierungsrat auch die Anliegen aus den Stellungnahmen der vom Fluglärm besonders betroffenen Gemeinden auf.
Stärkung des Standorts Luzern wird begrüsst
Der Regierungsrat führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass er die Verlegung des Führungslehrgangs I und der Kommunikationskurse der Management-, Informations- und Kommunikationsausbildung von Bern nachLuzern begrüsst. Ebenso nimmt er, wie auch die betroffenen Gemeinden, die Stärkung des Standorts Rothenburg (ex AMP Rothenburg) als Aussenstelle des Logistikzentrums Othmarsingen positiv zur Kenntnis.
Der Regierungsrat bedauert vor allem den Wegzug des Kommandos Territorialregion 2 nach Aarau sowie des Kommandos Lehrverband Flab 33 nach Frauenfeld. Die Luzerner Regierung kann sich mit dieser Verschiebung einverstanden erklären, sofern bei der Bewältigung ausserordentlicher Situationen weiterhin mit schneller und kompetenter Unterstützung der Armee zu rechnen ist und ein Ausgleich an entsprechenden Arbeitsplätzen geschaffen wird.
Die Aufhebung des Übungsplatzes und der Aussenstelle des Logistikzentrums Othmarsingen in Dagmersellen wird von der Standortgemeinde ausdrücklich begrüsst. Der Regierungsrat des Kantons Luzern schliesst sich dieser Haltung an.
Zentralschweizer Kantone für Erhalt von Arbeitsplätzen
Wie bereits beim letzten Stationierungskonzept der Armee 2005 haben die Kantone Uri, Schwyz, Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Zug über ein gemeinsames Vorgehen beraten. Eine Arbeitsgruppe, die von der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktorenkonferenz (ZPDK) ins Leben gerufen wurde, hat zwei grundlegende Forderungen formuliert, die für alle Kantone gleichermassen gelten:
– Im Zusammenhang mit dem letzten Stationierungskonzept 2005 gingen in der Zentralschweiz viele wertvolle Arbeitsplätze verloren. Deshalb erachten es die Zentralschweizer Kantone als vordringlich, dass die heute bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben.
– Mögliche Veränderungen in der Nutzung des Flugplatzes Emmen wirken sich nicht nur auf den Raum Luzern, sondern in der gesamten Zentralschweiz aus. Deshalb fordern auch die Zentralschweizer Kantone im Rahmen der Vernehmlassung präzisere Informationen zu den Flugbewegungen. Die ZPDK behält sich vor, diese Interessen zu wahren, falls das Stationierungskonzept aufgrund von Rückmeldungen von anderen Kantonen zum Nachteil der Zentralschweiz verändert würde.
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