Kantonsgericht erklärt Sparmassnahme für ungültig

Emmen Center wehrt sich erfolgreich gegen ÖV-Kosten

So kommt das Emmen Center nach seit der Renovation daher. (Bild: zVg)

Das Kantonsparlament verknurrte 2014 das Emmen Center zu einer Beteiligung an den Kosten für die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Dies im Zuge einer Sparmassnahme. Nun sagen die Richter: Der beigezogene Artikel im Gesetz verstösst gegen die Bundesverfassung.

Der Verkehrsverbund Luzern verpflichtete die Betreiberin des Einkaufszentrums vor fünf Jahren, sich an den Kosten für die Massnahmen zur Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit einem jährlichen Beitrag von 196'000 Franken zu beteiligen. Dies für die Fahrplanjahre 2016 bis 2019. Die gesetzliche Grundlage hatte das Kantonsparlament im Dezember im Rahmen einer Sparrunde beschlossen.

Der Verkehrsverbund stützte sich dabei auf Paragraph 22 des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (öVG). Eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde hiess der Regierungsrat des Kantons Luzern gut, wobei er den jährlichen Beitrag auf 306'335 Franken erhöhte. Dabei ging es darum, wie die Daten über ein- und aussteigende Passagiere erhoben wurden, die als Grundlage für die Höhe des Beitrags herangezogen wurden.

Verkehrsartikel verstösst gegen Bundesgesetz

Dagegen wiederum wehrten sich die Betreiber des Emmen Centers. Das Kantonsgericht hiess nun die Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Urteil vom 16. Oktober 2019 gut und hob den Beschwerdeentscheid auf. Das Gericht kam zum Schluss, dass der dabei angewandte Paragraph 22 öVG gegen die Verfassung verstösst.

Das Kantonsgericht hält fest, dass Paragraph 22 öVG nicht genügend bestimmt ist. Die Bemessungsgrundlage sei im Gesetz nicht hinreichend be-stimmt. Es fehlt deshalb die Grundlage zur Erhebung solcher Beteiligungskosten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.

Fünf weitere Luzerner Fachmärkte und Einkaufszentren gehen ebenfalls juristisch gegen die ihnen auferlegte Kostenbeteiligung vor. Diese Verfahren wurden sistiert, bis der Falle des Emmen Centers entschieden ist. Begründet wurde dies damit, dass sich in allen sechs Fällen die gleichen Rechtsfragen stellten.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jörg
    Jörg, 31.10.2019, 07:32 Uhr

    Bravo, immer auf das Emmen Center. Einmal kam der VCS, das Center müsse Parkplatz Gebühren erheben, Gratis Parking ginge gar nicht, Pech gehabt das Center wehrte sich erfolgreich. Hornbach soll gegen 200’000 Fr jährlich an den ÖV zahlen, weiss aber nicht ob dies wahr ist. Für eine Linie, die so alle 30 min vorbeifährt, das letzte, glauben die, man nehme die Möbel, oder Bretter unter den Arm und steige so in den Bus?

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