Das Opfer im Vergewaltigungsfall von Emmen konnte aus gesundheitlichen Gründen noch nicht befragt werden. Nun bittet die Luzerner Staatsanwaltschaft die Bevölkerung um Mithilfe. Sie präsentiert einen Fragekatalog und schreibt eine Belohnung aus.
Der tragische Fall der Vergewaltigung von Emmen beschäftigt die Bevölkerung. Am 21. Juli wurde auf dem Dammweg vor der Reussbrücke das Opfer vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei wurde die junge Frau schwer verletzt (zentral+ berichtete). Die Ermittlung der Luzerner Polizei laufen auf Hochtouren und haben nun weitere ungeklärte Punkte hervorgebracht, wie diese in einer Mitteilung schreibt.
Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise eine Belohnung aus
Polizei und Staatsanwaltschaft würden mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat arbeiten. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von bis zu 10’000 Franken aus. Die Polizei hat zudem einen Katalog mit Fragen an die Öffentlichkeit versendet.
Fragekatalog der Luzerner Polizei |
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Zeugenaufruf – Hotline
Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen welche Angaben zu den angefügten offenen Fragen machen können, werden gebeten, dies umgehend zu melden.
Rufnummer Hotline: 041 248 81 17
E-Mail: [email protected]
Opfer konnte noch nicht befragt werden
Wie die Polizei schreibt, konnte mit dem Opfer bis jetzt, aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch immer keine detaillierte Einvernahme gemacht werden. Somit fehlen für die zielgerichtete Ermittlungsarbeit wichtige Informationen. Alternativ könnten die versendeten Fragen an die Öffentlichkeit zur Ermittlung des Täters führen.
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