Sammelbeschwerde geplant

Eltern wehren sich gegen Maskenpflicht in Luzerner Schulen

In Luzern müssen Schüler ab der 5. Klasse eine Maske tragen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Auf juristischem Weg bekämpfen in Luzern mehrere Elternpaare die Maskenpflicht für Schüler. Für sie ist die Massnahme nicht verhältnismässig. Der Kanton widerspricht.

Im Kanton Luzern gilt in den Schulen ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht. Das sei falsch, finden rund 30 Eltern. Sie wollen nun auf juristischem Wege dagegen vorgehen. Laut einem Bericht der «Luzerner Zeitung» werden sie diesen Freitag eine Sammelbeschwerde einreichen.

Die betroffenen Eltern kritisieren die ihrer Ansicht nach fehlende Verhältnismässigkeit der Massnahme. Sie zweifeln an der Wirksamkeit der Masken im Kampf gegen das Coronavirus. Dafür könnten sich negativ auf die Gesundheit der Jugendlichen auswirken. «Kinder sind nicht Treiber der Pandemie. Das haben das Bundesamt für Gesundheit und Kantonsarzt Roger Harstall immer wieder betont», sagt eine zweifache Mutter und Mitinitiantin gegenüber der LZ.

Kanton findet Maskentragen zumutbar

Seitens Kanton nimmt man die Sorgen ernst. Aldo Magno, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung, hält aber fest, dass sich Eltern nur im Einzelfall juristisch wehren können. Eine rechtliche Grundlage für eine Sammelbeschwerde bestehe hingegen nicht. Der Kanton verweist darauf, dass die Massnahme nicht leichtfertig und auf Empfehlung der Fachvereinigung Kinderärzte Schweiz beschlossen worden sei. Das Tragen einer Maske sei demnach zumutbar.

Im Kanton Luzern gilt seit den Fasnachtsferien die Maskenpflicht ab der 5. Klasse – neuerdings auch im Turnunterricht (zentralplus berichtete).

Mehrere Luzerner Schulen waren diesen Winter von einem Ausbruch der mutierten Coronaviren betroffen. Das zeigt sich auch daran, dass nach wie vor viele Lehrer und Schülerinnen in Quarantäne sind. Anders als der Kanton Zug verzichtet Luzern derzeit noch auf Reihentests: Diese erlauben es, dass jeweils nur die erkrankte Person zuhause bleiben muss – der Rest der Klasse wird von der Quarantäne befreit (zentralplus berichtete).

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12 Kommentare
  • Profilfoto von ChristianHuber
    ChristianHuber, 22.03.2021, 18:35 Uhr

    Die Maskentragpflicht im Turnunterricht ist definitiv eine Zumutung und nicht im Wohle der Kinder. Unter solchen Bedingungen bin ich der Meinung, gehört der Turnunterricht gestrichen anstelle die Kinder zu solch unwürdigem Verhalten zu nötigen!

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  • Profilfoto von Sahra
    Sahra, 22.03.2021, 18:04 Uhr

    Ich finde es erschreckend lesen zu müssen dass Eltern ihren 4. Klässler-Kinder eine Maske aufsetzen wollen. Mein Kind muss in der Schule Maske tragen, hat meist Mühe mit dem atmen und der Konzentration… Trotz dem bekommt er keine Befreiung. Ich finde es unzumutbar dass Kinder die genug Sauerstoff brauchen für ihre Entwicklung, ein «bisschen» Stoff vor Mund und Nase tragen müssen und somit mehr Kohlenstoffdioxid einatmen als gesund ist!

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  • Profilfoto von Kantonsschüler
    Kantonsschüler, 19.03.2021, 18:25 Uhr

    Ich bin an der Kantonsschule Alpenquai, trage schon längere Zeit dauernd eine Maske, zeitweise auch im Sport, und kann sagen, dass es keine so schlimme Zumutung ist, als dass es unverhältnismässig wäre.

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    Roli Greter, 19.03.2021, 09:33 Uhr

    Eine rechtliche Grundlage für eine Maskenpflicht an Schulen besteht im übrigen auch nicht.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 19.03.2021, 11:23 Uhr

      Doch es gibt eine rechtliche Grundlage und diese bildet das EpG. Einzig stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit. U.a ist die Maskenpflicht gegenüber anderer Massnahmen (Ausgangssperre, zeitlich beschränkte Versammlungseinschränkung, Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit etc.) eine mildere Massnahme. Zumindest eine gewisse zusätzliche Evidenz für die Schutzwirkung von Gesichtsmasken bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist seit Kurzem vorhanden. Der Gesichtsmaske kann daher als in gewisser Weise wohl wirksames, jedoch mildes Mittel zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie einstweilen eine «Chance» gegeben werden.

      Die (angeordnete) Verwendung von Gesichtsmasken bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie steht offensichtlich im Sinn und Geist des EpG. Da es sich bei der Gesichtsmaskenpflicht um einen leichten Eingriff in die persönliche Freiheit handelt, genügt Art. 3a Covid-19-Verordnung besondere Lage als rechtliche Grundlage. Die Gesichtsmaskenpflicht muss nicht im EpG selbst vorgesehen sein.39 Die Gesichtsmaskenpflicht steht als Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie überdies klarerweise im öffentlichen Interesse.

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 19.03.2021, 09:31 Uhr

    Ich erachte es als wichtig und richtig wenn die Eltern Massnahmen hinterfragen welche keinen nachweislichen Effekt haben. Bravo!

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  • Profilfoto von Michel von der Schwand
    Michel von der Schwand, 19.03.2021, 08:30 Uhr

    Sie helikoptern wieder. Wer schützt die Kinder eigentlich vor solchen Eltern?

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    • Profilfoto von CL
      CL, 19.03.2021, 17:10 Uhr

      Mein Kind ist in der 4. Klasse, persönlich würde ich eine Ausweitung der Maskenpflicht in die 3. & 4. Klasse unterstützen. Ganz so zartbeseitet sind sie in dem Alter nun wirklich nicht mehr und mit ein bisschen Stück Stoff vor Mund & Nase können sie umgehen. Wichtiger ist, dass die Schulen so offen bleiben können, soziale Kontakte unter den Kindern gepflegt werden können und Eltern ihren Erwerb nachgehen können. Über Turnunterricht mit Maske kann man sich streiten, aber ab Frühling soll dies sowieso möglichst wieder im Freien stattfinden oder sonst darf es halt auch mal ausfallen.

      Da Sie die Rechtsgrundlage in einem anderen Artikel hervorragend klären konnten: Wie gehen wir mit einer Sammelbeschwerde gegen diese 30 Eltern vor? Mit Zusatzanregung für Ausweitung der Maskenpflicht auf 3. & 4. Klasse als Bonus? Als Entschädigung dafür Gratis ein paar Homöopathie Zückerli damit sie ihre Wohlfühloasen wieder etwas aufpäppeln können, quasi als Dank für Unterstützen des Allgemeinwohls und Kompensation ihrer enormen Entbehrungen.

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    • Profilfoto von Erika
      Erika, 22.03.2021, 17:47 Uhr

      Und wer schützt uns vor Ihrem unverhältnismäßigen Blödsinn den Sie rauslassen?

      Bitte selber denken oder sind Sie schon derart obrigkeitshörig geworden, dass selbst der Bundesrat Gottes-Status erhalten hat und das Grosshirn vieler Schweizer durch diese politische Corona- Panikmaschinerie ausgeschaltet wurde?

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  • Profilfoto von P.
    P., 19.03.2021, 07:32 Uhr

    Warum wird in Luzern nicht flächendeckend getestet? Der Bund bezahlt, doch ist der Luzerner Regierung der Aufwand zu gross? Lieber ganze Schulhausklassen in Quarantäne stecken zum Nachteil der Kinder?

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    • Profilfoto von F.
      F., 22.03.2021, 19:46 Uhr

      Mit welchem Geld? Das von unseren Kindern?

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    • Profilfoto von Nina
      Nina, 22.03.2021, 21:22 Uhr

      Der Bund bezahlt? Mit welchem Geld, haben sie sich das auch schon gefragt? Ich sage es ihnen. Mit unsren Steuern. Die werden in den nächsten Jahren steigen, dann die Milliarden Schulden welche der Bund nun macht mit den Massnahmen, Tests und Impfungen dürfen wir und unsere Kinder zurück zahlen.

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