Politischer Prozess kann sich über Jahre hinziehen

Einsprachen gegen Baugesuche haben sich in Zug mehr als verdoppelt

«Zug war noch nie eine linke Stadt», sagt SP-Politiker Urs Bertschi.

(Bild: Andreas Busslinger/tourismus-zug.ch)

Die vom Baudepartement der Stadt Zug erhobenen Daten zeigen auf, dass sich die Anzahl der Einsprachen gegen Baugesuche im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat. Zudem sind immer mehr Gesuche langjährigen Verfahren unterworfen.

Beim Baudepartement der Stadt Zug sind im vergangenen Jahr 308 Baugesuche eingegangen, welche im ordentlichen Verfahren behandelt und öffentlich aufgelegt wurden. Gegen 38 Baugesuche gab es insgesamt 120 Einsprachen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 gab es gegen 22 Baugesuche insgesamt 46 Einsprache, dies teilt die Stadt Zug in einer Mitteilung vom Mittwoch mit.

Dazu kämen noch 325 spezielle Gesuche, wie zum Beispiel abgeänderte Pläne, Umgebungsgestaltungen und Reklamegesuche. «Viele Entscheide des Stadtrats über Einsprachen und auch viele Entscheide des Regierungsrats über Beschwerden werden nicht weitergezogen», heisst es in der Mitteilung. Die verbleibenden Fälle würden sich aber oft auf komplexe Fälle beziehen, die entsprechend zeitintensiv in ihrer Bearbeitung seien, zumal sich die eingehenden Einsprachen in der Regel bei diesen Bauvorhaben häufen.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 14 Beschwerden an den Regierungsrat gegen Baubewilligungsentscheide des Stadtrats ergriffen und sieben Entscheide sind beim Verwaltungsgericht mit Beschwerden angefochten worden.

Politischer Prozess kann sich über Jahre hinziehen

Die Verfahrensdauer von Baubewilligungen sei eine gewichtige Komponente bei Zuger Bauprojekten. Gemäss Planungs- und Baugesetz sind Baugesuche mit Einsprachen innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Die gültigen Fristen für die Behandlung von Baugesuchen beginnen erst zu laufen, wenn die Baugesuchsunterlagen vollständig seien. Der Verlauf werde nicht nur von der Komplexität eines Baugesuchs, sondern auch durch Eingaben der beteiligten Parteien, Fristverlängerungen, eine hohe Anzahl von Rechtsschriften und Beweisabnahmen beeinflusst.

Habe man bei Bebauungsplänen früher davon ausgehen können, dass ein Bauprojekt zeitlich in drei Phasen unterteilt werden kann (Projektierung, politischer Prozess inkl. Einsprachen, Umsetzung), so brauche man heute den grössten Zeitaufwand für den mittleren Teil, welcher sich über Jahre hinziehen kann.

Vorprojekt und Umsetzung sind mittlerweile die kürzeren Phasen. Nachbarschaftliche Befindlichkeiten führen jedoch zunehmend zu grossen Herausforderungen. André Wicki, Vorsteher des Baudepartements, zeigt sich aber zufrieden: «Das Baudepartement konnte die Zeit für die Behandlung von Baugesuchen weitgehend von drei auf zwei Monate reduzieren: 70 Prozent der 633 Gesuche wurden innerhalb von zwei Monaten behandelt. Dies beinhaltet auch die öffentliche Auflage von 20 Tagen bei Baugesuchen bzw. 30 Tagen bei Bebauungsplänen.»

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