Einschränkungen auch bei Kultur

Auch beim Sport und bei der Kultur kommt es zu Einschränkungen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen gilt keine Maskenpflicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören.

Quelle:swisstxt
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