Einreiseverbot für Mann bestätigt
Wegen Kontakten zu radikal-islamischen Organisationen darf ein französisch-tunesischer Staatsangehöriger zehn Jahre lang nicht mehr in die Schweiz einreisen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Massnahme des Bundesamtes für Polizei Fedpol bestätigt. Das Fedpol hatte das zehnjährige Einreiseverbot 2017 erlassen. Dagegen hatte der Betroffene Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Unter anderem habe der Mann als früherer Sicherheitsmitarbeiter der Genfer Moschee Petit-Saconnex Beziehungen zu radikalisierten Personen gehabt, begründete das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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