Einheitliche Bussen für Corona-Sünder
Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK hat das Strafmass bei Widerhandlungen gegen Massnahmen zum Schutz vor Covid-19-Ansteckungen definiert. Sie betonte, es handle sich um Empfehlungen, um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden. Wer zum Beispiel gegen die Maskenpflicht im ÖV oder im öffentlichen Raum verstösst, soll mit 250 Franken gebüsst werden, heisst es. Wer an einer öffentlichen Versammlung mit mehr als 15 Personen teilnimmt, soll 100 Franken bezahlen müssen. Und wer die Corona-Regeln im privaten Umfeld missachtet, soll eine Busse von 500 Franken erhalten.
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