Liste im Kanton Zug ab Januar 2018 in Kraft

Eingriffe in Spitälern sollen viel öfter ambulant erfolgen

Das Zuger Kantonsspital ist bei den meisten normalen Operationen teurer als die Chamer Andreas-Klinik.

(Bild: zvg)

Der Kanton Zug will aus seiner Sicht unnötige Spitalaufenthalte reduzieren. Ab Januar 2018 soll eine Liste in Kraft treten, die in erster Linie ambulante Spitalbehandlungen umfasst. Werden diese Behandlungen trotzdem stationär erbracht, sollen die Kosten nicht mehr übernommen werden.

«Ambulant vor stationär» lautet fortan die Parole des Kanton Zug: Eingriffe welche ambulant, also ohne Aufenthalt im Spital, möglich sind, sollen auch konsequent so erfolgen. Die Umsetzung erfolgt in engem Kontakt mit den Leistungserbringern. Gleichzeitig setzt sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister für Optimierungen bei den Tarifstrukturen ein

«Angenehmere Behandlung, tiefere Kosten»

«Oft erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für die Patientinnen und Patienten», gibt man sich beim Kanton überzeugt. Qualität und Sicherheit seien zudem im selben Mass gewährleistet – zu tieferen Kosten. Deshalb habe man sich entschieden, auf 1. Januar 2018 eine Liste grunsätzlich ambulant durchzuführenden Spitalbehandlungen in Kraft zu setzen.

Mit der Entscheidung steht Zug nicht alleine da: Auch in den Kantonen Luzern, Zürich und Wallis soll eine entsprechende Liste eingeführt werden. Regierungsrat Martin Pfister ist überzeugt, dass «mit dem Prinzip ‹Ambulant vor stationär› die Versorgung optimiert und ein Beitrag zur Eindämmung des Kostenwachstums geleistet werden kann».

Einführungsphase von drei Monaten

Aktuell sind die Kosten dem Regierungsrat ein Dorn im Auge: Zwischen den Entschädigungen für eine stationäre oder ambulante Behandlung gäbe es teilweise grosse Unterschiede, was zu entsprechenden Fehlanreizen führe. Dies soll künftig ändern: «Anzustreben ist eine gleiche Entschädigung bei stationärer und ambulanter Durchführung von den in der Liste angegebenen ‹potentiell ambulanten› Behandlungen», so Pfister.

Die Liste wird «von Augenoperationen bis zu den Krampfadern» reichen und per 1. Januar 2018 im Internet publiziert werden. Im Grundsatz gilt dann, dass der Kanton Zug die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, die – obwohl auf der Ambulant-Liste – trotzdem stationär erbracht werden, künftig nicht mehr übernehmen wird.

Falls medizinische Gründe für einen stationären Aufenthalt vorliegen, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden – etwa, wenn ein Patient zu Hause nicht angemessen betreut werden kann. Der Spitalarzt entscheidet dabei nach medizinischen Kriterien; bei der Rechnungskontrolle wird dieser Entscheid durch den Kantonsarzt überprüft. Bis Ende März 2018 ist eine Einführungsphase geplant, damit sich die Spitäler an die neuen Abläufe gewöhnen können.

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