Demos sind in Zug wieder möglich

Ein wichtiger Schritt für die Demokratie

Das Zuger Regierungsgebäude.

(Bild: zvg)

Ab 1. Juni dürfen wieder Unterschriften für Initiativen und Referenden gesammelt werden. Per Ende Mai endet der vom Bundesrat verfügte Fristenstillstand, der seit dem 21. März gilt. Ab dem 6. Juni sind politische Versammlungen wieder möglich.

«Die Zuger Regierung nimmt die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen mit Erleichterung zur Kenntnis. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die demokratischen Institutionen funktionieren», so Regierungsrat Andreas Hostettler.

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Covid-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hätten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge, wie die Zuger Regierung schreibt.

Die Zahl der Neuinfektionen sei seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle. Der Bundesrat lockere deshalb die verbliebenen Einschränkungen per Anfang Juni 2020 weitgehend. Bedingung sei, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden seien.

Die Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiterhin eingehalten werden. Sei dies nicht möglich, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Direkter Kontakt mit Bürgern ist wichtig

Per 6. Juni 2020 treten wichtige Änderungen in Bezug auf das politische Leben in Kraft. So seien Gemeindeversammlungen, Partei- und Delegiertenversammlungen, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen wieder möglich, wenn die Personenzahl unter 300 liege.

«Damit dürfte erfahrungsgemäss die Mehrheit der Veranstaltungen mit legislativem bzw. politischem Charakter abgedeckt sein», sagt Regierungsrat Andreas Hostettler und weist auf die Bedeutung des direkten Austausches und der unmittelbaren Kommunikation für das Funktionieren der Volkssouveränität hin.

«Es liegt im öffentlichen Interesse und ist wichtig für die politische Meinungsbildung, dass die demokratischen Institutionen funktionieren und der direkte Kontakt mit Bürgerin und Bürger möglich ist.»

Unterschriftensammlungen wieder erlaubt

Wie bereits angekündigt, sei ab dem 1. Juni 2020 das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum wieder erlaubt. Der Bund stellte den Kantonen entsprechende Merkblätter zuhanden der Gemeinden zur Verfügung.

Müssten aufgrund eines Wiederanstiegs der Fallzahlen während der Lockerungsphase Teilelemente eines Lockdowns wieder eingeführt werden, so sollen politische Versammlungen mit legislativem Charakter in den Kantonen und Gemeinden von einem allfälligen bundesrechtlichen Verbot nicht erfasst werden, teilt der Regierungsrat mit.

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