Die Privatpolizei in Zuger Gemeinden

Ein lukratives Geschäft für die Securitas

Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste kommen vermehrt zum Einsatz und begeben sich auf polizeiliches Terrain. (Bild: Archiv)

Das staatliche Gewaltmonopol bröckelt. Auch in Zug. Immer mehr private Firmen tummeln sich auf dem Sicherheitsmarkt und übersteigen dabei ihre Kompetenzen. Hat die Polizei bald ausgedient?

Der Sicherheitsmarkt boomt. Laut Bundesamt für Statistik existieren heute schweizweit über 600 Sicherheitsfirmen mit knapp 18’000 Beschäftigten – Tendenz steigend. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es nicht einmal halb so viele Firmen mit gut 12’000 Angestellten.

«Im Kanton Zug ist ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis seitens der Bevölkerung spürbar», sagt Beat Villiger, Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion. Doch ist nicht überall Sicherheit drin, wo Sicherheit drauf steht. Unlängst wurde medial über Vorfälle berichtet, welche einen dunklen Schatten über jene Branche legen. Von schwarzen Schafen – sprich Vorbestraften – im Dienste der Sicherheit war die Rede. Oder vom Tragen von Waffen ohne Bewilligung. Oder davon, dass Sicherheitsdienstmitarbeiter in polizeihoheitlichen Gefilden ihr Unwesen treiben würden.

«Die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen ist ein lukratives Geschäft.»

Beat Villiger, Vorsteher der Sicherheitsdirektion Zug

Eine Frage der Kosten

Auch im Kanton Zug werden private Sicherheitsfirmen für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eingesetzt. «Die Polizei kann das ansteigende Bedürfnis nach Sicherheit nicht alleine abdecken», erklärt Villiger. Ein Zuwenig an Personal stehe einem Zuviel an Kosten gegenüber.

Einheitliche Regelung für private Sicherheitsfirmen

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat an ihrer Herbstversammlung im November 2010 beschlossen, eine einheitliche Regelung für private Sicherheitsfirmen zu erlassen. Mit dem Konkordat über private Sicherheitsdiestleistungen (KÜPS) soll die Schweizer Bevölkerung vor unqualifizierten privaten Sicherheitsdienstleistern geschützt werden. Bisher sind dem Konkordat neun Kantone beigetreten: AI, SO, SG, BS, UR, AR, TG, TI und NW. Unter anderen haben die Kantone SZ, OW, AG und ZG einen Beitritt abgelehnt.

Das KÜPS lässt nur professionelle Sicherheitsdienstleister zu, die in personeller Hinsicht geeignet und fachlich hinreichend ausgebildet sind. Der Marktzutritt wird von der Einhaltung der behördlichen Standards abhängig gemacht. Tätigkeitsbereiche, Leumund, Haftpflicht, Ausbildung sowie Ausrüstung sollen standardisiert und regelmässig kontrolliert werden. Das Inkrafttreten des Konkordats ist auf den 1. Januar 2017 festgelegt.

«Wir sprechen über ein lukratives Geschäft», konstatiert Villiger. Die Polizei sei aus Ressourcengründen nicht in der Lage, solche Aufgaben zu übernehmen. Zudem würde dies zu viel kosten, sagt der Sicherheitschef. «Deshalb sind private Sicherheitsdienstleister für Gemeinden wichtig.»

Im Auftrag der Gemeinden

Sowohl in Baar, Risch und Cham, als auch in der Stadt Zug sowie in Hünenberg kommen neben polizeilichen Sicherheitsassistenten auch Mitarbeiter der Securitas AG zum Einsatz. Die Gemeinden Steinhausen und Walchwil beauftragen Sicherheitsleute der Firma Blesinger Sicherheitsdienste GmbH.

Aus Cham heisst es dazu: «Im Wesentlichen handelt es sich bei den entsprechenden Aufträgen um Gemeindekontrollen zur Einhaltung der Ruhezeiten beziehungsweise der Ruhe und Sicherheit im Allgemeinen», sagt Marc Amgwerd, Leiter Verkehr und Sicherheit.

Ähnlich tönt es bei Markus Theiler, dem Bereichsleiter Sicherheit in der Gemeinde Risch: «Die Securitas AG ist bei uns im Patrouillendienst und für die Schliesskontrollen tätig.»

Patrouillendienste, Schliesskontrollen, Prävention sowie die Einhaltung von Ruhe und Ordnung – das Aufgabenfeld privater Sicherheitsdienstmitarbeiter ist in den Zuger Gemeinden in etwa deckungsgleich. Ihre Einsatzorte sind Schulen, Sportplätze, Seebäder und Grillplätze. Urs Stadler, Kommunikationschef bei der Securitas AG, bestätigt: «Bei Gemeindeaufträgen stehen präventive Aufgaben für die Sicherheit der Bevölkerung, diejenige öffentlicher Einrichtungen und das Unterstützen eines respektvollen, friedlichen Miteinanders in der Gemeinde im Vordergrund.»

«Für private Sicherheitsdienste bestehen im Kanton Zug keine rechtlichen Grundlagen.»

Beat Villiger, Sicherheitschef Zug

Keine polizeilichen Kompetenzen

Das zunehmende Sicherheitsbedürfnis trägt Früchte. Wie aber sieht die Rechtslage aus? «Für die privaten Sicherheitsdienste bestehen im Kanton Zug keine rechtlichen Grundlagen», stellt Regierungsrat Villiger nüchtern fest.

Sicherheitsfirmen hätten nicht dieselben Befugnisse wie die Polizei. «Die Gemeinden im Kanton Zug können zwar privates Sicherheitspersonal einsetzen. Dieses darf aber die polizeilichen Kompetenzen im öffentlichen Raum nicht ausführen», betont der Sicherheitsdirektor.

Er konkretisiert: «Private Sicherheitsdienste wirken im öffentlichen Raum durch ihre Anwesenheit. Sie können nur jene Rechte ausüben, die jedem Bürger zustehen.» Das heisst, Private dürfen nicht in die Grundrechte des Bürgers eingreifen, im öffentlichen Raum also weder Ausweise verlangen, noch physische Gewalt anwenden. «Insofern können Private nur präventiv wirken und müssen sich bei Bedarf bei der Polizei melden», erläutert Villiger.

Konkurrenz oder Ergänzung?

Besteht nicht die Gefahr, dass das staatliche Gewaltmonopol zusehends ausgehöhlt wird? Villiger beschwichtigt: «Wenn die Sicherheitsfirmen beachten, dass sie im öffentlichen Raum keine hoheitliche polizeiliche Gewalt ausüben, stellen sie keine Konkurrenz dar, sondern sind eine Ergänzung zu bestehenden polizeilichen Sicherheitsmassnahmen.»

«Keinesfalls sehen wir uns in einem Konkurrenzverhältnis mit den Polizeiorganen», betont Stadler. Er führt aus: «Vielmehr ergänzen wir deren Funktionen und unterstützen sie mit abgestimmten Dienstleistungen.» Die Arbeitsteilung definiere sich durch geltendes Recht und klar abgegrenzte Kompetenzen, heisst es vonseiten der Securitas.

Ein Vorbehalt jedoch bleibt. Das bekundet Villiger, wenn er anfügt, dass es zu Verunsicherung führen könne und durchaus problematisch wäre, wenn sich private Sicherheitsdienste polizeiliche Kompetenzen aneignen würden. «Diese Beispiele gibt es auch», sagt Villiger – und meint damit publik gewordene Missbrauchsfälle.

Obwohl es im Kanton Zug bis dato diesbezüglich keine negativen Schlagzeilen gegeben hat, scheint eine einheitliche Regulierung angesichts der zunehmenden Tendenz angebracht zu sein. «Ich stelle im Kanton Zug zwar keine Missstände fest. Es ist aber wichtig, dass die Bürger sich im Klaren darüber sind, welche Kompetenzen privaten Sicherheitskräften zukommen», sagt Villiger.

Ein Konkordat für klare Regeln

Er stellt sich deshalb klar hinter das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (siehe Box). «Das Konkordat würde eindeutig zwischen den privaten und den staatlichen Sicherheitsaufgaben unterscheiden und die Bewilligungsvorgaben sowie die Anforderungen an das private Sicherheitspersonal regeln.»

Dem stimmen mitunter auch Sicherheitsfirmen zu: «Wir unterstützen das nationale Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen seit mehreren Jahren und sind entschiedene Befürworter einheitlicher Ausbildungs- und Qualitätsstandards in unserer Branche», sagt Urs Stadler von der Securitas.

Der Kantonsrat Zug sah das anders und beschloss vor gut drei Jahren, dem Konkordat nicht beizutreten. «Der Kantonsrat Zug wollte diesen Bereich gesetzlich nicht regeln, weil eine Regelung unnötig sei und man in die Gewerbefreiheit eingreifen würde», fasst Villiger zusammen.

Wie weiter? Eine entsprechende Interpellation wurde überwiesen. Sie fordert Antworten auf Fragen betreffend Rechtsunsicherheiten und -nachteilen. Der Ball liegt nun beim Kantonsrat. Es interessiert insbesondere die Frage, wie dafür gesorgt werden kann, dass auch wirklich Sicherheit drin steckt, wo Sicherheit drauf steht.

Zuger Polizisten auf der Einkaufsliste
In den Zuger Gemeinden kommen nicht nur private Sicherheitsdienstleister zum Einsatz. Zum Teil wird eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsassistenten (SiAss) der Zuger Polizei gepflegt. Im Gegensatz zu Privaten verfügen diese über hoheitliche polizeiliche Kompetenzen und stehen unter polizeilicher Leitung. Für den Vollzug ihrer Aufgaben im Bereich Ruhe und Ordnung können Gemeinden Leistungen von SiAss einkaufen. Weil die Sicherheitsassistenten und -assistentinnen zugleich kantonale Aufgaben erfüllen, werden diese den Gemeinden mit einem Preisnachlass zur Verfügung gestellt. Dies soll die Konkurrenzfähigkeit zu privaten Anbietern gewährleisten.
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